Polizeieinsätze darf man grundsätzlich filmen – es gibt aber Gefahren
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Sensibilisierungskampagne
Basel-Stadt

Polizeieinsätze darf man grundsätzlich filmen – es gibt aber Gefahren

01.11.2023 11:54 - update 01.11.2023 13:47
Lea Meister

Lea Meister

Eine Sensibilisierungskampagne der Kantonspolizei spricht einen heiklen Punkt an: Das Filmen von Einsätzen von sogenannten «Leserreportern». Dies könne die Polizeiarbeit stören. Wie sollte man also vorgehen?

Immer öfter werden Polizist:innen bei Einsätzen gefilmt. Manche verwenden die Aufnahmen für ihren Auftritt auf den Sozialen Medien, andere schicken die Videos weiter an Medienhäuser und handeln so im Sinne des sogenannten «Leserreporter-Prinzips».

Im Rahmen einer Kampagne betont die Kantonspolizei Basel-Stadt, dass es um das Bewusstsein und das richtige Verhalten beim Filmen während Polizei- und Rettungseinsätzen gehe. Seit Ende Oktober ist die Botschaft «Filmen kann stören» auf den Patrouillenfahrzeugen ersichtlich.

Sicherheit nicht gefährden

«Es ist grundsätzlich zulässig, Polizeieinsätze zu filmen – auch können solche Aufnahmen bei der Aufklärung von Sachverhalten hilfreich sein», heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. Die Art und Weise des Filmens sei jedoch entscheidend. Beispielsweise müsse ein angemessener Abstand zum Einsatzort eingehalten und Rettungswege freigehalten werden.

Auch sollte man beim Filmen nicht die eigene oder die Sicherheit anderer gefährden, auf den Verkehr Rücksicht nehmen und mögliche Gefahrenstellen meiden. Auch nicht zu unterschätzen sei die Wahrung von Persönlichkeitsrechten: «Drittpersonen, die in irgendeiner Form in den Einsatz involviert sind, dürfen nicht identifizierbar sein.»

Im Fokus der Aufnahmen soll ausserdem der Einsatz stehen und keine Einzelpersonen wie Einsatzkräfte. Im Detail informiert die Kantonspolizei auf einer eigens dafür erstellten Webseite über die Kampagne.

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Kommentare

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01.11.2023 19:40

akjo

Warum nicht Filmen? Es kann bei Unsicherheit behilflich sein.

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