
Regierung muss Tarif 2019 im Claraspital neu berechnen
Baseljetzt
Das Bundesverwaltungsgericht verlangt von der Basler Regierung, die Fallpauschale 2019 für das Claraspital neu zu berechnen. Spital und Versicherer hatten gegen den damaligen Tarif Beschwerde eingereicht.
Die Regierung muss die Fallpauschale für stationäre Behandlungen im Claraspital für das Jahr 2019 neu berechnen. Sowohl das Spital wie auch Versicherungen hatten Beschwerde gegen den damals festgelegten Tarif der Regierung eingereicht.
Während sich das Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen zu Gunsten des Regierungsentscheids aussprach, erachtete es den Einbezug von Geburtshäusern zur Berechnung von Spitaltarifen als ungeeignet. Die Basler Regierung hat damit Bundesrecht verletzt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil vom 15. Juli hervorgeht.
Bei Geburtshäusern seien die Anforderungen an die Leistungen, die Strukturen und das Personal niedriger als bei Spitälern. Dies führe zu «scheinbar höherer Effizienz» und der Betriebsvergleich werde damit «erheblich verfälscht». Die Beschwerden wurden insofern gutgeheissen, als dass die Sache an die Regierung zurückgewiesen wird.
Tarifverhandlungen für 2019 scheiterten
Der angefochtene Regierungsentscheid vom August 2021 habe vorgesehen, die Fallpauschale für das Claraspital gegenüber den von der Tarifsuisse vertretenen Versicherungen für das Jahr 2019 bei 9906 Franken anzusetzen. Zudem sollten die Versicherungen rückwirkend die Differenz zum zuvor provisorisch festgesetzten Tarif von 9670 Franken nachzahlen.
Die Tarifsuisse hatte eine Pauschale von 9485 Franken beantragt, wie es weiter heisst. Das Claraspital habe hingegen eine Pauschale von 10’167 Franken generell und von 10’424 Franken speziell für Viszeralchirurgie und Gastroenterologie gewollt. Beide Parteien kritisierten, dass die Regierung den Tarif falsch berechnet habe.
Am Anfang des Streits standen gescheiterte Tarifverhandlungen zwischen dem Claraspital und Tarifsuisse, respektive der von ihr vertretenen Santesuisse-Versicherungen, wie es weiter heisst. Das Spital habe Ende 2018 die Regierung um die Festsetzung des Tarifs für 2019 ersucht, wie dem Urteil weiter zu entnehmen ist. Aus diesem Verfahren sei der umstrittene Entscheid hervorgegangen. (sda/lef)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise