
Regierungsrat will Ladeinfrastruktur von Elektroautos fördern
Larissa Bucher
Der Kanton Basel-Stadt hat eine Verordnung über die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos beschlossen. Damit kann er den Ausbau von Ladestationen im öffentlichen Raum finanziell unterstützen.
Im Januar 2024 hatte der Grosse Rat die rechtlichen Grundlagen für die Förderung von Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen verabschiedet. Nun hat der Regierungsrat eine Verordnung verabschiedet, die den Start der «Aktion Ladeinfrastruktur» ab dem 1. Juli 2024 zulässt. Gesuche können beim Amt für Umwelt und Energie eingereicht werden. Die Aktion ist zeitlich begrenzt und dauert bis Ende 2030.
Wann gibt es Förderbeiträge?
Die «Aktion Ladeinfrastruktur» richtet sich laut Kanton an Eigentümer:innen von Parkierungsanlagen, die «ihre bereits bestehende oder neu zu erstellende Anlage für das Laden von Elektroautos vorbereiten wollen». Förderbeiträge gibt es für die Grundinstallation der Ladeinfrastruktur von Parkplätzen in privaten oder staatlichen Parkierungsanlagen mit öffentlichen Zugang, für die Grundinstallation von Parkplätzen in privaten Parkierungsanlagen und die Grundinstallation für Carsharing-Standorte auf öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen.
Die Grundinstallation beinhalte Zuleitungen sowie das Verteil- und Lastmanagementsystem ab Hausanschluss bis zu den Parkplätzen, schreibt der Kanton.
Das Förderprogramm wird nach dem Verursacherprinzip finanziert. Das heisst konkret: Beim Strombezug an den Ladestationen wird ein «Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs» (ZEM) erhoben. Dieser ZEM beträgt 2,5 Rappen/kWh und fällt bei sämtlichen Ladestationen an, deren Bau mit Förderbeiträgen unterstützt worden ist, heisst es weiter. Um eine starke Verteuerung des Ladevorgangs zu verhindern, wird der Strombezug an diesen Ladestationen von der Lenkungsabgabe befreit.
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