Rheinstrasse in Pratteln soll wieder geöffnet werden
©Bild: Baseljetzt
Landrat
Baselland

Rheinstrasse in Pratteln soll wieder geöffnet werden

22.06.2023 15:38 - update 23.06.2023 06:12

Baseljetzt

Der Landrat hat sich am Donnerstag für einen provisorischen Lückenschluss zwischen Lohagstrasse und Rauricastrasse in Pratteln ausgesprochen. Bis es so weit ist, soll die sich im Umbau befindliche Rheinstrasse provisorisch umgehend für den Verkehr aufgemacht werden.

Im gleichen Zug soll die Rauricastrasse gesperrt werden. Die Öffnung der Rheinstrasse geht auf einen Antrag der vorberatenden Kommission zurück. Mit der provisorischen Öffnung der Rheinstrasse soll der derzeitige Umweg für den Verkehr ins Gewerbegebiet Lohag-Netziboden vermieden werden.

Die Forderung, dass bis dahin die Betonklötze an der Rheinstrasse entfernt werden, stellte bereits Christine Frey (FDP) in einem Postulat, welches das Parlament im Mai an die Regierung überwies. Dieses Postulat wird nun mit dem jüngsten Landratsbeschluss abgeschrieben.

Der Antrag zur Öffnung der Rheinstrasse war Teil einer Ausgabenbewilligung für einen Lückenschluss zwischen Lohagstrasse und Rauricastrasse. Er kostet gemäss Regierung 1,04 Millionen Franken. Die Verlagerung des Verkehrs von der gesperrten Rheinstrasse auf die Rauricastrasse führt dazu, dass das Gebiet Lohag-Netziboden nur beschränkt erreichbar ist. Daher möchte die Baselbieter Regierung mit einem Lückenschluss im Entwicklungsgebiet Salina Raurica Abhilfe schaffen.

Der Landrat hat sich mit 53 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den provisorischen Lückenschluss ausgeprochen.

Rechtlicher Status der Strasse unklar

Ebenfalls Teil des Landratsbeschlusses ist, dass die Gemeinde Pratteln dem Kanton die Kosten für den provisorischen Lückenschluss zurückerstattet.

Zu reden gab im Landrat die rechtliche Situation. Stephan Ackermann (Grüne) stellte der Regierung die Frage, wie der Kanton gegen den Willen der betroffenen Gemeinden über eine Strasse verfügen könne, die de facto bereits eine Gemeindestrasse ist. Die Regierung gab in der Fragestunde zur Antwort, dass es unklar sei, ob die Rheinstrasse auch de iure eine Gemeindestrasse sei, da die Parzelle gemäss Grundbuch noch immer dem Kanton gehöre.

Ob im Falle einer Beschwerde ein Gericht ebenfalls zum Schluss kommen würde, dass der Kanton die Anordnung treffen darf, sei «hingegen sehr fraglich». Der Beschluss sei aber nicht von der Exekutive, sondern explizit von der Legislative angeordnet worden. Somit bestehe für die Regierung kein Spielraum mehr.

Ärger beim Gewerbe

Gemäss Landratsbeschlüssen zur Entwicklungsplanung zum Gebiet Salina Raurica wurde die Hauptverkehrsachse vom Rheinufer wegverlegt. Die Rheinstrasse kann so zu einer durchgängigen Fuss- und Veloverkehrsstrasse werden. Die Erschliessung des Gewerbegebiets Lohag-Netziboden erfolgte bislang über Prattler Gemeindestrassen.

Seit ihrer Eröffnung im Dezember 2022 dient die Rauricastrasse als Ersatz für die Rheinstrasse. Die erschwerten Zufahrtsmöglichkeiten führten zu Ärger bei dortigen Gewerbetreibenden, die im Mai 2023 eine Petition für eine Öffnung der Rheinstrasse einreichten. (sda/jwe)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.