Schweizer vererben 2025 so viel wie nie zuvor
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Studie
Schweiz

Schweizer vererben 2025 so viel wie nie zuvor

26.09.2025 07:58

Baseljetzt

In der Schweiz werden nach Schätzungen im laufenden Jahr rund 100 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord. Bei Ehepaaren liegt der Median des Vermögens einer Studie zufolge bei rund 1,4 Millionen Franken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erbschaften variieren stark: Ein Viertel der Paare vererbt weniger als 829’000 Franken, ein weiteres Viertel mehr als 2,4 Millionen; meist besteht das Vermögen aus Wohneigentum.
  • Erbregelungen erfolgen überwiegend per Testament oder Erbvertrag, Erbvorbezüge werden meist erst nach dem 70. Geburtstag gewährt; in klassischen Familien erben Partner und Kinder, kinderlose Paare setzen häufiger Dritte oder Institutionen ein.
  • Nur 1 % regelt den digitalen Nachlass; Streitigkeiten sind selten, entstehen aber oft durch unklare Regelungen oder gefühlte Ungleichbehandlungen.

Das bedeutet, dass die Hälfte der Leute mehr, die andere Hälfte weniger als diese Summe vererbt. Die Unterschiede sind dabei enorm, wie die am Freitag publizierte Auswertung von über 3000 Haushalten durch das VZ Vermögenszentrum ergab. So hinterlässt ein Viertel der Ehepaare weniger als 829’000 Franken, während ein weiteres Viertel mehr als 2,4 Millionen Franken weitergeben kann.

84 Prozent der untersuchten Personen verfügen über Wohneigentum. In der Regel ist das der grösste Teil des Vermögens. Das Vermögen setzt sich neben Immobilien auch aus Kontoguthaben, Wertschriften und Beteiligungen zusammen.

Erbvorbezüge meist erst nach 70. Geburtstag

Zur Regelung wählen Ehepaare am häufigsten einen Erbvertrag (44 Prozent), Konkubinatspaare in der Regel ein Testament (91 Prozent). Einzelpersonen regeln fast ausnahmslos per Testament. Viele Erblasser gewähren Erbvorbezüge erst nach dem 70. Lebensjahr, im Median rund 140’000 Franken.

Das Geld geht in klassischen Familienkonstellationen fast ausschliesslich an den überlebenden Partner und später an die Kinder. In Patchworkfamilien, bei kinderlosen Paaren und Einzelpersonen fällt der Kreis der Begünstigten deutlich breiter aus. Kinderlose Personen und Paare setzen zudem vergleichsweise oft auch Dritte oder gemeinnützige Institutionen ein, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Forschung.

Nur wenige regeln digitalen Nachlass

Die Untersuchung ergab, dass sich die Mehrheit erst rund um die Pensionierung mit dem Nachlass beschäftigt. 89 Prozent setzen zur Entlastung der Angehörigen einen Willensvollstrecker ein, meist zunächst den Partner.

Nur 1 Prozent regelt auch den digitalen Nachlass. Dabei handelt es sich um Onlinebanking, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, digitale Fotos, Kreditkartenzahlungen.

Streitigkeiten sind gemäss der Studie eher selten. Als häufigste Streitursache bei Erbteilungen gelten mangelnde Akzeptanz der getroffenen Regelungen und gefühlte Ungleichbehandlungen. (sda/mik)

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Kommentare

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26.09.2025 14:23

Hampe56

würde mich im Notfall als Erbe zur Verfügung stellen…..

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