Sexuelle Handlungen mit Kindern: 46-Jähriger schuldig gesprochen
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Prozess
Basel-Stadt

Sexuelle Handlungen mit Kindern: 46-Jähriger schuldig gesprochen

08.08.2024 19:34 - update 09.08.2024 04:49
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Ein Mann (46) wurde vom Strafgericht wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und dem Konsum harter Pornografie schuldig gesprochen. Dass die Übergriffe auf die Zwillinge nicht sexuell motiviert gewesen sein sollen, glaubte ihm das Gericht nicht.

Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und dem Konsum harter Pornografie musste sich ein 46-jähriger Brasilianer am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Anfangs stritt der Mann die ihm vorgeworfenen Taten ab. In der zweiten Einvernehmung wurde er geständig.

Auch vor der Kammer des Basler Strafgerichts gab der Schuldige am Donnerstag zu, gegenüber den Zwillingsmädchen mehrmals übergriffig geworden zu sein. Auch im zweiten Anklagepunkt bekannte er sich schuldig. Eine Erklärung für seine Taten hatte er jedoch nicht parat.

Taten seien nicht sexuell motiviert gewesen

Vom Vorwurf, pädophile Neigungen zu haben, wollte der 46-Jährige vor Gericht nichts wissen. «Ich empfand keinerlei sexuelle Erregung», sagte er. Warum es dennoch zu den Übergriffen gekommen sei, versuche er derzeit in einer Therapie an den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) herauszufinden. Ihm sei bewusst, dass es mehrere Jahre dauern könne, bis die Ursache gefunden sei. «Ich stehe erst am Anfang.» Er habe aber den Verdacht, dass es um den «Kick» gehe, etwas Verbotenes zu tun, sagte er vor Gericht.

Der Angeklagte blieb am Donnerstag bei der Aussage, seine Handlungen seien nicht sexuell motiviert gewesen. Gerichtspräsident Roland Strauss verlangte im Rahmen der weiteren Befragung eine andere Erklärung. Das Gericht wies darauf hin, dass der 46-Jährige bereits mehrfach straffällig geworden sei. Er sei bereits wegen Betrugs, grober Verkehrsverletzung und Exhibitionismus vorbestraft. Ob es ihm auch hierbei um eine «Grenzüberschreitung» gegangen sei, wollte Strauss vom Beschuldigten wissen. Dieser bejahte.

Verteidigung legt UPK-Bericht vor

Vor Gericht zeigte der Mann dennoch Reue für seine Taten. Er habe erkannt, dass er professionelle Hilfe brauche. Seit Monaten gehe er regelmässig zur Einzeltherapie in die UPK. «Ich sehe das als meine Pflicht und Aufgabe», sagte der Angeklagte. Er sei sich bewusst, dass er sowohl der Opferfamilie als auch seiner eigenen Familie Unrecht getan habe. Er denke täglich über seine Taten nach und bereue sie.

Ein zentrales Dokument des Prozesstages war ein Bericht der UPK. Darin bestätigt die Klinik die regelmässigen Therapiesitzungen mit dem Angeklagten. Zudem wurde auf Empfehlung der UPK ein Test durchgeführt, welcher die sexuellen Neigungen des Mannes ermitteln soll.

Diese Zeilen legte Verteidigerin Tanja Schneeberger der Kammer am Donnerstag vor. Der Test bescheinigt dem Angeklagten eine heterosexuelle, hebephilische Neigung. Demnach richte sich sein sexuelles Interesse auf pubertäre bis erwachsene Körperschemata. Die ihm zur Last gelegten Taten beträfen jedoch «Kinder, die weit weg von der Pubertät sind», hält das Gericht fest.

«Was als harmloses Spiel begann, endete mit sexuellen Übergriffen»

Staatsanwältin Isabelle Mati forderte für den Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einen Landesverweis von fünf Jahren. Zudem seien eine Therapie und Bewährungshilfe anzuordnen. Die Taten des 46-Jährigen dürften nicht verharmlost werden, sagte Marti. «Was als harmloses Spiel begann, endete mit sexuellen Übergriffen.» Zudem habe sich der Beschuldigte mehrmals hinter Schutzbehauptungen versteckt. Erst als seine Taten ans Licht kamen, habe er sie gestanden.

Opferanwältin Jessica Baltzer schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Dass die Handlungen gegenüber den Zwillingen nicht sexuell motiviert gewesen seien, sei eine weitere Schutzbehauptung des Angeklagten. Dies würden die kinderpornografischen Fotos auf seinem Handy belegen.

Schliesslich hielt die Verteidigerin Tanja Schneeberger ihr Plädoyer. Darin hielt sie unter anderem fest, dass der Angeklagte geständig sei und Verantwortung für seine Taten übernehmen wolle. Er sei zudem schuldig zu sprechen. Sie beantragte eine milde Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Von einem Landesverweis sei abzusehen.

18 Monate auf Bewährung

Am Nachmittag wurde das Urteil verkündet. Das Gericht hat den 46-Jährigen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und des Konsums harter Pornografie für schuldig befunden. Er erhält dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er seine Therapie fortsetzen. Auf einen Landesverweis hat das Gericht am Donnerstag verzichtet. Den Opfern muss der Angeklagte ausserdem eine Genugtuung von je 1000 Franken bezahlen, sowie einen Teil der Anwaltskosten in Höhe von 5000 Franken.

Das Gericht begründete sein Urteil am Donnerstag damit, dass die Aussagen der Opfer und deren Mutter verwertbar seien. Ausserdem habe die Auswertung des Mobiltelefons als Beweismittel gedient, auf dem die Ermittler zwölf Aufnahmen kinderpornografischen Inhalts fanden. Auch dass der Angeklagte die Taten nicht sofort gestand, wirkte sich auf das Strafmass aus.

Dass seinen Taten keinerlei sexuelle Motivation zugrunde liegt, hat das Gericht dem Beschuldigten nicht geglaubt, unter anderem weil es zu insgesamt vier Übergriffen gekommen sei.

Über seinen Strafverteidiger kann der 46-Jährige Berufung anmelden, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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