
46-Jähriger steht wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Gericht
Leonie Fricker
Im Januar 2022 kamen zwei Schwestern im Primarschulalter zu einer Tagesmutter. Im Zuhause der Frau wohnte auch deren Ehemann. Der 46-Jährige ist vorbestraft und wird nun beschuldigt, die Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Eine Familie braucht tagsüber Betreuung für ihre Zwillinge. In der Annahme, ihre beiden sechsjährigen Töchter jeweils mittwochs an einem vertrauenswürdigen Ort abzugeben, landen die beiden in einem Zuhause, in dem auch ein verurteilter Exhibitionist wohnt.
Dieser Mann, ein damals 44-jähriger Brasilianer, muss sich am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihm werden mehrfache sexuelle Handlungen mit den Zwillingsmädchen vorgeworfen, sowie das Erstellen und der mehrfache Konsum kinderpornografischer Inhalte.
Mann wurde mutmasslich während Probezeit straffällig
Der Beschuldigte im Prozess ist vorbestraft: Im Mai 2019 wurde er in Basel-Stadt wegen Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dies bei einer Probezeit von vier Jahren. Die Taten, welche ihm nun vorgeworfen werden, hat er somit während der laufenden Probezeit begangen. Doch wie kam es dazu, dass sich die beiden minderjährigen Mädchen im Zuhause eines vorbestraften Exhibitionisten aufhielten?
Wie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, kümmerte sich die Ehefrau des Beschuldigten in ihrer Rolle als Tagesmutter um die Zwillinge. Sie kannte die Kinder seit Längerem aus der Kita, in der sie arbeitete. Als die Familie der beiden Mädchen im August 2021 das Betreuungssystem wechselte, fragte sie die Ehefrau des Beschuldigten, ob sie einmal pro Woche als Tagesmutter auf die Zwillinge aufpassen könnte. Die Frau willigte ein.
Sexuelle Übergriffe beim Spielen
Jeden Mittwoch nach der Schule betreute sie die Mädchen in ihrer Wohnung in Basel. Dort wohnte auch der Beschuldigte, der ab und zu im Homeoffice arbeitete, als sich die Zwillinge nach Schulschluss in der Wohnung aufhielten. So kam es, dass der heute 46-Jährige, selbst Vater eines Sohnes, mit den Mädchen in Kontakt kam. Offenbar erlangte er ihr Vertrauen, sodass die Zwillinge mit ihm im Wohnzimmer spielten. Dabei soll der Beschuldigte mehrmals sexuelle Handlungen an den Kindern vorgenommen haben.
Ihm wird vorgeworfen, eins der Mädchen mehrmals beim Spielen im Wohnzimmer im Intimbereich angefasst zu haben. Dabei waren er und das Mädchen jeweils alleine im Raum. Die Schwester war zum Zeitpunkt der Tat entweder im Kinderzimmer des Sohnes mit Spielen beschäftigt, oder hielt sich in der Küche bei der Tagesmutter auf.
Doch die Anklageschrift geht weiter. Auch an der Zwillingsschwester soll der Mann sexuelle Handlungen vorgenommen haben, sie «beim Schlitzli gekitzelt» haben, wie das zweite Opfer gegenüber den Ermittlern sagte. Zum Zeitpunkt dieses Übergriffes – ebenfalls beim Spielen – war der Mann nicht alleine mit dem Kind. Die Zwillingsschwester und der Sohn des Beschuldigten sollen sich ebenfalls im Wohnzimmer aufgehalten haben.
Kinderpornografie auf dem Handy
Im Zuhause der Tagesmutter kam es mutmasslich zu weiteren Straftaten durch den Beschldigten. So soll der 46-Jährige mit seinem Handy von mindestens einem der Zwillinge heimlich Fotos aufgenommen haben. Auf den Fotos waren die Kinder ohne Hose und Unterhose zu sehen.
Die Polizei hat auf dem Handy des Angeklagten weitere Bilder kinderpornografischen Inhalts gefunden. Zwar löschte der Beschuldigte die besagten Aufnahmen, doch diese konnten auf dem sichergestellten Handy nachträglich in Form von Miniaturbildern wiederhergestellt werden.
Wie häufig kommt sexueller Missbrauch von Kindern vor?
In der Schweiz gab es laut Kriminalstatistik des Bundes im vergangenen Jahr über 1000 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern. Davon 35 im Kanton Basel-Stadt.
Rund zehn Prozent aller Kinder und Jugendlichen in der Schweiz unter 18 Jahren werden Opfer von sexuellem Missbrauch und rund ein Prozent der männlichen Bevölkerung hat eine pädophile Neigung.
Wie werden Kinder vor potenziellen Tätern geschützt?
Neben Hilfe für potenzielle Opfer von sexuellen Übergriffen wird in Basel-Stadt derzeit auch das präventive Behandlungsprogramm für Personen mit pädophilen Neigungen ausgebaut. An den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) läuft das Präventionsprojekt «Kein Täter werden Schweiz» mit dem Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Die Basler Regierung prüft derzeit, wie dieses finanziell besser unterstützt werden kann.
Der Prozess gegen den 46-Jährigen beginnt am Donnerstagmorgen am Basler Strafgericht. Die Zwillingsmädchen haben sich als Privatklägerinnen konstituiert und werden durch eine Anwältin vertreten. Laut Strafgesetzbuch muss der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe rechnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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