
So wählst du in Basel-Stadt
David Frische
Am 20. Oktober stehen in Basel-Stadt die grossen Wahlen an. Du bist in Basel stimmberechtigt und möchtest gerne wählen, bist aber unsicher, wie das geht? Baseljetzt liefert dir die wichtigsten Infos.
Wohnst du im Kanton Basel-Stadt, bist volljährig und hast die Schweizer Staatsbürgerschaft? Dann solltest du dir den 20. Oktober in der Agenda dick anstreichen. Denn die die Basler Stimmbevölkerung wählt dann ihre politischen Vertreter:innen neu. Es stehen die Gesamterneuerungswahlen an. Äh, bitte was? Eins nach dem Anderen.
Das erfährst du in diesem Artikel
- Wer wird gewählt?
- Wie wird gewählt?
- Wen soll ich wählen?
- Wahlzettel ausgefüllt – was dann?
- Du hast noch Fragen?
Wer wird gewählt?
Am 20. Oktober wählt Basel-Stadt die Mitglieder sowohl des Parlaments als auch der Regierung neu, deshalb wird der Termin als Gesamterneuerungswahl bezeichnet. Das ist alle vier Jahre der Fall. Die Mitglieder der Grossen Rates (Parlament des Kantons) vertreten die Anliegen des Stimmvolkes direkt und bringen sie in die Politik ein. Sie machen und entscheiden über Gesetze. Der Regierungsrat führt die Gesetze dann aus und setzt sie um.
- Der Grosse Rat besteht aus 100 Mitgliedern in sieben Fraktionen (Stand heute zehn Parteien). Für das Parlament kandidieren in diesem Jahr 870 Personen (537 Männer, 333 Frauen).
- Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern (Stand heute fünf verschiedene Parteien). Es sind aktuell diese Personen:
Fünf weitere Kandidierende wollen den Sprung in die Basler Regierung schaffen:
Wie wird gewählt?
Falls du in Basel-Stadt wahlberechtigt bist, erhältst du vom Kanton per Post ein Couvert mit den Wahlunterlagen zugeschickt. Sie bestehen aus einem Wahlzettel für den Grossen Rat und einem Wahlzettel für den Regierungsrat und das Regierungspräsidium. Beigelegt sind zudem ein blauer und ein grüner Stimmrechtsausweis und ein Infoblatt.
So wählst du den Grossen Rat
Alle Kandidierenden für den Grossen Rat treten in Wahlkreisen an. Diese sind Grossbasel-Ost, Grossbasel-West, Kleinbasel, Riehen und Bettingen. Jeder Wahlkreis hat eigene Wahlzettel. Du kriegst nur die Wahlzettel des Kreises, in dem du wohnst.
Wichtig: Du kannst nur einen Wahlzettel abgeben.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du den Grossen Rat wählen kannst:
Option 1: Du nimmst einen vorgefertigten Wahlzettel, auf dem bereits Namen und Nummern von Kandidierenden und eine Partei stehen. Jeder vorgefertigte Wahlzettel ist von einer Partei. Solche Wahlzettel nennt man Listen.
Du reisst den Zettel ab und reichst diesen zur Wahl ein.
Option 2: Du nimmst entweder einen vorgefertigten Wahlzettel und änderst dort Namen ab oder du nimmst einen leeren Wahlzettel.
Beim vorgefertigten Wahlzettel kannst du entweder kumulieren oder panaschieren:
- Kumulieren: Du möchtest einer Person mehr als eine Stimme geben? Dann streichst du entweder Namen und Nummer einer oder mehrerer anderer Personen auf dem Wahlzettel durch und ersetzt ihn oder sie durch den Namen und die Nummer der Person, die mehr Stimmen von dir erhalten soll. Wenn es auf dem Wahlzettel leere Linien hat, schreibst du den Namen und die Nummer der Person einfach in diese Zeile(n). Wichtig: Eine Person darf nicht mehr als dreimal auf dem Wahlzettel stehen, kann von dir also maximal drei Stimmen erhalten.
- Panaschieren: Du möchtest eine Person von einem anderen Wahlzettel auf den Wahlzettel deiner Wahl nehmen? Dann streichst du ebenfalls Namen und Nummer einer anderen Person auf dem Wahlzettel durch und ersetzt ihn durch den Namen und die Nummer der Person, die neu auf den Wahlzettel kommen soll. Natürlich ist das auch für mehrere Personen möglich. Es dürfen einfach nicht mehr Personen als Linien auf dem Wahlzettel stehen und keine Person darf mehr als dreimal auf dem Zettel stehen. Hat es leere Zeilen auf dem Wahlzettel, kannst du diese mit Personen von anderen Wahlzetteln auffüllen, sofern du das möchtest.
Beim leeren Wahlzettel füllst du die Linien selbst aus. Du suchst auf den anderen Wahlzetteln jene Kandidierenden, die du gerne wählen möchtest und schreibst deren Namen und Nummer(n) auf die leeren Zeilen. Oben auf dem Wahlzettel kannst du den Namen einer Partei aufschreiben. Lässt du Zeilen auf dem Wahlzettel leer, erhält die von dir aufgeschriebene Partei für jede leere Zeile eine Stimme. Auch hier gilt: Eine Person darf nicht mehr als dreimal auf einem Wahlzettel stehen.
So wählst du den Regierungsrat
Das Komplizierteste ist jetzt überstanden. Die Wahl des Regierungsrats ist simpler. Auch hier gibt es einen Wahlzettel. Er ist in zwei Teile unterteilt:
- Teil A: Regierungsrat
- Teil B: Regierungspräsidium
Beim Teil A wählst du die sieben Mitglieder des Regierungsrats. Die vorgedruckten Namen sind jene Personen, die erneut kandidieren oder die sich offiziell neu zur Wahl stellen. Wählst du eine oder mehrere Personen von dieser Liste, machst du neben dem Namen jeweils ein Kreuz. Wichtig: Du darfst nicht mehr als sieben Kreuze machen, da der Regierungsrat aus sieben Mitgliedern besteht.
Du kannst auch neue Namen auf den Wahlzettel schreiben. Diese setzt du auf die leeren Zeilen und schreibst die Adresse oder den Jahrgang der Person dazu. Neben dem Namen machst du jeweils ein Kreuz.
Wichtig: Jeder Name (ob vorgedruckt oder neu) darf nur einmal auf dem Wahlzettel stehen.
So wählst du das Regierungspräsidium
Kommen wir nun zum Teil B. Auch hier gilt: Du wählst entweder einen vorgedruckten Namen oder schreibst einen neuen Namen auf den Wahlzettel. Bei einem vorgedruckten Namen machst du neben der Person, die du wählen möchtest, ein Kreuz. Möchtest du eine andere Person wählen als jene, die auf dem Zettel zur Auswahl stehen, schreibst du deren Namen auf eine leere Zeile.
Wichtig sind 2 Dinge:
- Du darfst nur den Namen einer Person aufschreiben und ankreuzen, die du auch bei Teil A gewählt hast.
- Du darfst nur 1 Kreuz machen.
Wen soll ich wählen?
Das ganze Prozedere ist schön und gut – wenn man weiss, wen man wählen soll. Du bist noch unentschlossen oder hast schlichtweg keine Ahnung? Dann gibt es mit Smartvote ein nützliches Online-Tool, das dir dabei hilft, dich auf Kandidierende festzulegen. Hier erfährst du mehr.
Wahlzettel ausgefüllt – was dann?
Wenn du die Wahlunterlagen ausgefüllt hast (eine detaillierte Anleitung dazu liegt den Unterlagen bei), kannst du entweder brieflich wählen oder an die Urne gehen. Beim brieflichen Stimmen musst du daran denken, die Unterlagen zu unterschreiben und sie rechtzeitig der Post zu übergeben, damit deine Wahlzettel bis zum Stichtag beim Kanton ankommen. Oder du wirfst das Couvert bei einem der Briefkästen der jeweiligen Gemeinde oder des Kantons ein (wo sich diese befinden, steht auch in den Wahlunterlagen). Gehst du an die Urne, kannst du bis am 20. Oktober wählen gehen (auch hier die Fristen beachten, wann die Urnen schliessen).
Du hast noch Fragen?
Auf der Wahl-Website des Kantons Basel-Stadt findest du eine detaillierte Anleitung sowie ein Erklärvideo zum Ausfüllen der Wahlunterlagen.
Geschafft!
Wir hoffen, du konntest dich für einige Kandidierende entscheiden und dass du etwas Spass am Wählen bekommen hast. Jetzt sind wir gespannt auf die Resultate am 20. Oktober!
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Thomy
👍Wissen sollte man es schon das ist richtig
Aber einen Motivation Schub hat noch nie geschadet
Felice
kann leider keinen Wahlzettel abgeben…🤗