St. Galler Gericht sagt: Muttenz muss Sanierungskosten nicht alleine tragen
Baseljetzt
Das Bundesamt für Strassen darf die Kosten für die Sanierung der Rütihard-Brücke über der Autobahn nicht vollumfänglich auf die Gemeinde Muttenz überwälzen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Sache geht nun zur Berechnung der jeweiligen Anteile zurück an den Bund. Die Fussgängerbrücke wurde 1987 mit einem Vertrag vom Kanton Basel-Landschaft auf die Gemeinde Muttenz übertragen. Die neue Eigentümerin war damit zuständig für deren Unterhalt und sollte auch die entsprechenden Kosten tragen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Wegen der Sanierung des Autobahnabschnitts in diesem Bereich gelangte das Astra an die Gemeinde und bot ihr an, die Brücke im Rahmen der Arbeiten auf deren Kosten zu erneuern. Die Gemeinde sagte im April 2018 vorbehältlich der Zustimmung der Gemeindeversammlung zu.
Nein der Stimmberechtigten
Die Brücke wurde saniert, die Stimmberechtigten lehnten den Investitionsbeitrag dafür im Dezember des gleichen Jahres jedoch ab. Gegen die Astra-Verfügung, wonach die Gemeinde 727’000 Franken für die getane Arbeit zu übernehmen habe, legte Muttenz beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein – und erhielt Recht.
Seit Januar 2008 sind alle Nationalstrassen im Eigentum des Bundes. Dazu gehören nicht nur die Strassen selbst, sondern alle weiteren dafür notwendigen Anlagen – wie die Fussgängerbrücke Rütihard. Der Vertrag von 1987 ändere daran nichts, schreibt das Bundesverwaltungsgericht.
Allerdings sieht die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer vor, dass für gemeinsam genutzte Anlagen, wie die Fussgängerbrücke, eine Kostenbeteiligung gemäss dem jeweiligen Interesse durch das Astra festgelegt werden muss. Dies muss das Astra nun machen. (sda/mei)
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