Standortpaket tritt nach Sommerferien in Kraft
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Wirtschaft
Basel-Stadt

Standortpaket tritt nach Sommerferien in Kraft

27.06.2025 16:54

Baseljetzt

Im Mai nahm das Basler Stimmvolk das Standortpaket an, als Reaktion auf die OECD-Mindestbesteuerung für Grosskonzerne. Bereits nach den Sommerferien soll es in Kraft treten.

Mit der OECD-Mindeststeuer nimmt der Kanton Basel-Stadt laut Regierung jährlich bis zu 500 Millionen Franken mehr ein. Mit dem Standortpaket, das die Stimmbevölkerung am 18. Mai abgesegnet hat, fliesst ein Teil dieses Geldes über einen Fonds wieder zurück an die Konzerne.

Was ist die OECD-Mindeststeuer?

  • Die Schweizer Stimmbevölkerung nahm die OECD-Mindeststeuer im Juni 2023 mit grosser Mehrheit an.
  • Seither zahlen internationale Grosskonzerne mit einem Umsatz von 750 Millionen Euro oder höher mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn.
  • Das Basler Standortpaket soll mögliche negative Folgen der OECD-Mindeststeuer lindern.

Erste Auszahlungen im Frühjahr 2026

Wie der Basler Wirtschaftsdirektor Kaspar Sutter am Freitag vor den Medien bekanntgab, soll das vor rund sechs Wochen angenommene Paket bereits nach den Sommerferien in Kraft treten. Die Regierung habe die entsprechende Verordnung am Dienstag verabschiedet. «Wir haben sehr schnell gearbeitet», so Sutter. Ziel sei immer gewesen, die Förderungen noch in diesem Jahr umzusetzen. Dank des Tempos können Unternehmen ihre Gesuche ab Mitte August einreichen. Den Unternehmen bleibt hierfür aber nur sechs Wochen, also bis Ende September, Zeit. Erste Auszahlungen sollen voraussichtlich im März 2026 erfolgen.

Die verabschiedete Verordnung regelt nun sämtliche Details zu der Förderung. Ziel sei es gewesen, für die Unternehmen und den Kanton mit transparenten Richtlinien OECD- und EU-Beihilfsrechts-konform Rechtssicherheit zu schaffen, so Sutter. Einzelfallentscheide seien ausgeschlossen.

Kleine Unternehmen profitieren am stärksten

Alle forschungs- und entwicklungsintensiven Firmen im Kanton können von der Förderung im Bereich Innovation profitieren: Vom Start-up über KMU bis hin zu Grosskonzernen. Dabei werden Personalaufwendungen nicht auf das baselstädtische Kantonsgebiet eingeschränkt, sondern in einem reduzierten Ausmass auch solche in der übrigen Nordwestschweiz berücksichtigt, sofern die Firmen ein Standbein im Stadtkanton haben.

Die Fördersätze sind zudem stark degressiv angelegt, so Sutter. Konkret heisst dies, dass Start-ups und KMU mit Aufwendungen unter 5 Millionen Franken mit Förderungen von 25 Prozent am stärksten profitieren werden. Dieser Prozentsatz senkt sich stufenweise bis auf einen Wert von 5 Prozent für Firmen, deren massgeblichen Aufwendungen den Wert von 50 Millionen Franken übersteigen.

Revision prüft Erfüllung der Kriterien

Eine Revision soll zudem klar darlegen, dass die Unternehmen jeweils die nötigen Bedingungen erfüllen, um die Gelder zu bekommen. «Selbstverständlich kann die Vollzugsbehörde auch Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass nur jene Bereiche unterstützt werden, die im Gesetz vorgesehen sind», so Sutter.

Wie viele Millionen in einem bestimmten Jahr aus dem Fördertopf ausgeschüttet werden können, legt der Regierungsrat jeweils neu fest. Im Herbst gibt er bekannt, wie hoch der Betrag im laufenden Jahr ausfallen wird. Klar ist, dass 20 Prozent der Mittel jeweils in die Forschung fliessen, während 80 Prozent für soziale Ausgaben verwendet werden.

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Kommentare

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28.06.2025 05:40

Marius

wenns ums geld geht ist basel wieder mal schnell bei der umsetzung. anderes zeugs liegt erst mal 2 jahre brach bis sie endlich mal was tun. schon klar he.

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