
Täter im Taximord-Prozess erhält Haftstrafe von über 15 Jahren
David Frische
Seit Montagmorgen lief am Basler Strafgericht der Prozess gegen einen 53-jährigen Mann, der im November 2022 einen Taxifahrer in Basel erstochen haben soll. Der Prozess im Ticker zum Nachlesen.
Hier findest du eine Zusammenfassung der Urteilsverkündung, der Ticker folgt weiter unten:
Das Basler Strafgericht hat im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Taxifahrer im November 2022 ein deutliches Urteil gefällt: Der 53-jährige Angeklagte wurde des Mordes, versuchten Raubes, mehrfachen Diebstahls und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Die fünf Richter:innen verhängten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und drei Monaten sowie eine Busse von 150 Franken. Der Täter muss der Witwe und den beiden Söhnen des Opfers zudem eine Genugtuung von insgesamt 170’000 Franken zahlen. Eine ambulante psychiatrische Therapie wurde angeordnet.
Gericht spricht von «klassischem Raubmord»
In seiner Urteilsbegründung fand Gerichtspräsident Markus Hofer klare Worte: Der Mann habe das Leben des Taxifahrers Alican S. «wegen ein paar Franken» beendet und der Familie des Opfers «unfassbares Unheil» zugefügt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Täter mit Vorsatz handelte. Er habe das Messer zuvor aus einer Coop-Filiale gestohlen, gezielt ein Taxi am Aeschenplatz bestiegen und den Fahrer mit grosser Brutalität angegriffen. Die Kammer sprach von einem «grausamen» Vorgehen mit einem 19 Zentimeter langen Messer. Es handle sich um einen «klassischen Raubmord» mit «niederer Gesinnung».
Die Videoaufnahmen, die DNA-Spuren vom Tatort sowie das Verhalten des Angeklagten vor und nach der Tat – darunter ein Bordellbesuch und Computerspiele – untermauerten für das Gericht die Schuld des Mannes. Seine geltend gemachten Erinnerungslücken stuften die Richter als Schutzbehauptung ein. Auch der angegebene Suchtdruck wurde als übertrieben bewertet. Ein einfaches Geständnis des Mannes lag vor.
Gericht: Keine echte Reue, keine Therapieeinsicht
Die forensische Gutachterin hatte eine stationäre Therapie empfohlen, doch das Gericht sah beim Angeklagten weder Bereitschaft zur Behandlung noch Anzeichen echter Reue. Stattdessen wird eine ambulante Therapie angeordnet. Die Schuldfähigkeit wurde als leichtgradig vermindert eingestuft, was zu einer Strafreduktion der Einsatzstrafe von 18 Jahren auf das nun verhängte Strafmass von 15 Jahren und drei Monaten führte.
Am Ende der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu emotionalen Szenen. Angehörige des Opfers riefen Dinge in Richtung des Angeklagten. Die Polizei schirmte diesen ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es kann Berufung eingelegt werden.
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