Till Lindemann lässt Vorwürfe zurückweisen
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Rammstein
International

Till Lindemann lässt Vorwürfe zurückweisen

08.06.2023 16:14

Baseljetzt

Rammstein-Sänger Till Lindemann weist Vorwürfe gegen ihn zurück. Seine Interessen lässt der 60-Jährige nun anwaltlich vertreten. Das gaben die Berliner Rechtsanwalte Simon Bergmann und Christian Schertz am Donnerstag bekannt.

«In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben», heisst es darin. «So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.»

Rechtliche Schritte

Die Anwälte kündigten juristische Konsequenzen an. «Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten.»

Mehrere Frauen haben in den vergangenen Tagen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Lindemann erhoben. Die Frauen schildern Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Rammstein nimmt Vorwürfe «ausserordentlich ernst»

In einer Stellungnahme von Rammstein hiess es bereits vor einigen Tagen, die Vorwürfe hätten sie sehr getroffen und man nehme sie «ausserordentlich ernst». «Unseren Fans sagen wir: Es ist uns wichtig, dass Ihr euch bei unseren Shows wohl und sicher fühlt – vor und hinter der Bühne.»

Weiter hiess es in dem Schreiben: «Wir verurteilen jede Art von Übergriffigkeit und bitten euch: beteiligt euch nicht an öffentlichen Vorverurteilungen jeglicher Art denen gegenüber, die Anschuldigungen erhoben haben. Sie haben ein Recht auf ihre Sicht der Dinge.» Auch die Band habe aber ein Recht – nämlich ebenfalls nicht vorverurteilt zu werden. (sda/jwe)

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