
Unternehmen sollen besser gegen sexuelle Belästigung vorgehen
Baseljetzt
Alle Unternehmen sollen Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung ergreifen. Denn 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen seien bereits mit sexistischem Verhalten oder Belästigung im Beruf konfrontiert gewesen, so der Schweizerische Gewerkschaftsbund.
Am feministischen Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) am Freitag in Bern hiess es, dass die Einhaltung der Gesetze endlich systematisch durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert werden solle. Zudem müsse sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden.
Rechtlich gesehen sei die Situation klar: Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis stelle eine Verletzung der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine besondere Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, wie sie im Gleichstellungsgesetz definiert sei. Daher seien Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmenden vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.
Mehr externe Kontrollen nötig
Allerdings fehlen in jedem fünften Unternehmen interne Präventions- und Interventionsmassnahmen. Auch externe Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder die Berufsbildungsbehörde fehlen weitgehend. Die Kongressteilnehmenden forderten das Parlament auf, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.
Der feministische Kongress des SGB dauert bis Samstag. Er folgt auf 14 Frauenkongresse, von denen der erste 1962 stattfand. Er bringt Frauen und Tina-Personen (Transgender, Intersexuelle, Nichtbinäre und Agender) zusammen, die Mitglieder verschiedener SGB-Verbände sind.
Die Kongressteilnehmenden diskutieren gemäss SGB-Mitteilung zwei Tage lang über Fortschritte und Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung am Arbeitsplatz, wobei der Schwerpunkt dieser Ausgabe auf sexueller Belästigung, Gesundheit am Arbeitsplatz und Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern liegt. (sda/ana)
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