US-Präsidentensohn sorgt mit Überraschungsauftritt für Empörung
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US-Präsidentensohn sorgt mit Überraschungsauftritt für Empörung

11.01.2024 07:52 - update 10.01.2024 23:45

Baseljetzt

Ein Überraschungsauftritt von Hunter Biden im Repräsentantenhaus hat für grosse Empörung gesorgt. Der 53-Jährige tauchte ohne Ankündigung in einer öffentlichen Sitzung des Kontrollausschusses auf.

Er nahm gemeinsam mit seinem Anwalt in der ersten Reihe Platz. Das Gremium will Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses belangen, weil er sich einer Vorladung zu einer Anhörung hinter verschlossenen Türen zu Amtsenthebungsermittlungen gegen seinen Vater, US-Präsident Joe Biden, widersetzt hatte.

Sein unerwarteter Auftritt sorgte für chaotische Szenen. Mehrere Republikaner fühlten sich durch Hunter Bidens Erscheinen provoziert, zwei Abgeordnete beschimpften ihn als feige. Der Ausschussvorsitzende hatte zeitweise Mühe, die Ordnung in der Sitzung wiederherzustellen.

Hunter Biden, der sich unter anderem wegen möglicher Steuerdelikte vor Gericht verantworten muss, hatte sich geweigert, hinter verschlossenen Türen vor dem Ausschuss auszusagen, bot Ende vergangenen Jahres aber an, in einer öffentlichen Anhörung auszusagen. Der Präsidentensohn und seine Anwälte argumentierten, das in geschütztem Raum Gesagte könnte von den Republikanern selektiv widergegeben und Hunter Bidens Aussagen damit manipuliert werden. Er bestand deshalb darauf, nur öffentlich auszusagen.

Von etlichen Republikanern werden die Geschäfte Hunter Bidens in Verbindung mit dem US-Präsidenten gebracht. Die Republikaner in der Kammer treiben Ermittlungen zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden voran. Sie werfen dem Demokraten vor, sein öffentliches Amt zum finanziellen Vorteil seiner Familie missbraucht zu haben. Eindeutige Beweise für ein schweres Fehlverhalten haben sie bislang aber nicht vorgelegt. Ob nach Ermittlungen am Ende tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren stehen könnte, ist fraglich.

Der Kontrollausschuss und der Justizausschuss wollen jeweils darüber abstimmen, ob Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht soll. Danach müsste das Plenum des Repräsentantenhauses darüber befinden, ob es eine strafrechtliche Verfolgung empfiehlt. Eine Entscheidung über eine mögliche Anklage wegen der Vorwürfe läge am Ende beim Justizministerium. (sda/lab)

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