Verein Starke Schule reicht Aufsichtsbeschwerde gegen Primarschule ein
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Allschwil
Baselland

Verein Starke Schule reicht Aufsichtsbeschwerde gegen Primarschule ein

12.11.2025 16:05 - update 12.11.2025 16:52
Giulia Ballmer

Giulia Ballmer

Die Starke Schule beider Basel hat beim Kanton Basel-Landschaft eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil eingereicht.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat bei der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine aufsichtsrechtliche Beschwerde eingereicht, wie der Verein am Mittwoch mitteilte. Die Beschwerde richtet sich gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil. Die Starke Schule beider Basel wirft ihnen Verstösse des Personalrechts, Missmanagement und ein Führungsversagen vor. Hintergrund ist der Abgang von rund 30 Lehrpersonen im vergangenen Sommer.

Vorwurf der Verletzung der Fürsorgepflicht

Unter diesen rund 30 Lehrpersonen seien viele langjährige Angestellte, so der Verein SSbB. Dieser hohe Personalabgang sei aussergewöhnlich und ein Zeichen für tieferliegende strukturelle Probleme. Lehrpersonen hätten von einem «vergifteten Arbeitsklima», Mobbing und Missachtung der Personalgesetzgebung berichtet. Die SSbB glaubt, dass die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden verletzt worden sei. Dem Verein seien Erkrankungen von Lehrpersonen bekannt, die auf die beschriebene Situation zurückzuführen seien.

Die Starke Schule beider Basel wirft der Schulleitung vor, weiterhin befristete Arbeitsverträge eingesetzt zu haben, obwohl die betroffenen Lehrpersonen laut Personalgesetz Anspruch auf unbefristete Anstellungen gehabt hätten.

Forderung nach Korrekturmassnahmen und Untersuchung

Die SSbB fordert «die sofortige Einleitung einer formellen aufsichtsrechtlichen Untersuchung» durch den Kanton Baselland. Zudem sollen alle betroffenen Lehrpersonen unbefristete Verträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem sie rechtlich Anspruch darauf hatten. Ausserdem solle geprüft werden, ob die Schulleitung, insbesondere der Rektor und der gesamte Schulrat, für ihre Aufgaben geeignet sind.

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