
Verpackungsanwahl ja oder nein? Der Bundesrat rudert zurück
Baseljetzt
Seit Januar 2025 müssen Kund:innen beim Einkaufen anwählen, ob sie Obst und Gemüse mit oder ohne Verpackung abwiegen. Jetzt könnte sich das ändern: Der Bundesrat empfiehlt eine entsprechende Motion zur Annahme.
Im Januar 2019 führte der Bundesrat die Regel ein, dass nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Januar 2025 beim Abwiegen von Obst und Gemüse im Offenverkauf angegeben werden muss, ob mit oder ohne Verpackung abgewogen wird. Seither findet man auf den Waagen der Lebensmittelverkäufer eine Unterteilung in «Keine Verpackung», «Plastiksack», «Papiersack» und «Veggie Bag». Die Kundinnen und Kunden wählen beim Abwiegen aus, wie sie das Obst und Gemüse auf die Waage legen. Wie die BaZ berichtet, wurden für die Umstellung rund 7’000 Waagen umprogrammiert.
Eine Baselbieter Nationalrätin ist unzufrieden und bekommt Zuspruch
Die Baselbieter Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP) hält die neue Regelung für unnötig. Das Anwählen der Verpackung sei «umständlich» und der Nutzen «erschliesst sich nicht», schreibt sie in der Begründung zu ihrer Motion. Das Umprogrammieren der Waagen stelle für kleinere Betriebe einen «erheblichen finanziellen Mehraufwand» dar und der Kaufprozess für die Kundinnen und Kunden verlängere sich, ohne dass sie profitieren könnten, so Schneeberger weiter.
Schneebergers Motion stösst im Bundesrat nicht auf taube Ohren. Am 26. November empfiehlt der Bundesrat die Motion zur Annahme. Detailhändler, die auf eine konsequente Anwendung des Nettoprinzips umgestellt haben, brauchen ihre Waagen nicht erneut umzustellen. So könnten sie erneute Umstellungskosten vermeiden, begründet der Bundesrat die Entscheidung. Auf Anfrage der BaZ teilen Migros, Coop und die IG Detailhandel mit, dass man zurzeit abkläre, wie man im Falle einer Änderung reagieren werde. (jsa)
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Borki74
keine grosse Sache
Hampe56
ist ja auch albern und grotesk