Viele Neuerungen für Maturanden ab Sommer 2024
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Revision gymnasiale Maturität
Schweiz

Viele Neuerungen für Maturanden ab Sommer 2024

28.06.2023 15:19 - update 28.06.2023 17:54

Baseljetzt

Ab Sommer 2024 dürfte sich für Maturand:innen einiges ändern. An Gymnasien soll es künftig zwei neue Grundlagefächer geben. Die Kantone sollen zudem mehr Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern anbieten können.

Seit 1995 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Maturität am Gymnasium in der Schweiz nicht verändert. Höchste Zeit also für ein Update, findet der Bundesrat. Am Mittwoch hat dieser eine entsprechende Revision verabschiedet, damit die Schülerinnen und Schüler den Anschluss an die Hochschulen nicht verlieren.

Zwei neue Grundlagefächer

An den Gymnasien sollen die Unterrichtssprache und Mathematik gestärkt werden. Zudem sollen die Fächer Wirtschaft und Recht sowie Informatik als zusätzliche Grundlagenfächer angeboten und damit aufgewertet werden. Der Katalog der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer soll geöffnet werden, so dass die Kantone zusätzliche Fächer anbieten können.

Die Revision beinhaltet auch eine verbindliche Mindestzahl von vier Schuljahren bis zur Matur. Zudem sollen Schülerinnen- und Schüleraustausche gefördert werden.

Die neue Reform lege den Grundstein für eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärkt die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden und stellt die gesamtschweizerische Vergleichbarkeit der Maturitätsausweise sicher.

Ab 1. August 2024

In der Vernehmlassung war die Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen positiv aufgenommen worden.

Vergangene Woche hatte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) an ihrer Plenarversammlung die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Sie zeigte sich überzeugt, dass die neue Regelung die Studierfähigkeit stärkt. Als nächsten Schritt überarbeitet die EDK den Rahmenlehrplan für die Gymnasien. Dazu führt sie im Herbst eine offizielle Anhörung durch.

Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung sowie Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten. Wie bisher soll es möglich sein, dass Maturandinnen und Maturanden prüfungsfrei zu den universitären und pädagogischen Hochschulen zugelassen werden. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben laut dem Bundesrat unverändert. (sda/lef)

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