Vorsicht bei vorgeburtlichen Versicherungen für Kinder
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Eltern aufgepasst
Schweiz

Vorsicht bei vorgeburtlichen Versicherungen für Kinder

20.02.2024 09:47 - update 20.02.2024 09:48
Jessica Schön

Jessica Schön

Immer mehr Krankenkasse schliessen für Spitalzusatzversicherungen Geburtsgebrechen aus. Nur wenige Anbieter ermöglichen vorgeburtliche Abschlüsse ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung.

Eltern wird geraten, ihre Kinder vor der Geburt bei der Krankenkasse anzumelden. So konnte eine Zusatzversicherung bisher ohne vorherige Gesundheitsprüfung des Babys abgeschlossen werden, um von Anfang an einen umfassenden Versicherungsschutz für das Kind zu gewährleisten – selbst im Falle späterer gesundheitlicher Probleme.

Viele Krankenkassen haben ihre Praxis nun aber geändert und schliessen für Spitalzusatzversicherungen fast immer Geburtsgebrechen aus, wie eine Untersuchung bei den grössten Krankenkassen der Schweiz zeigt des Preisvergleichsportals Comparis zeigt.

Wenige Ausnahmen

Gemäss Untersuchung hätten Kinder für Geburtsgebrechen wie angeborene Herzfehler oder Epilepsie fast keine Chance auf Flex-, Halbprivat- oder Privatspitalversicherungen, selbst wenn sie vor der Geburt versichert sind. Einige Krankenkassen deklarieren rückwirkende Ausschlüsse transparent auf ihren Webseiten, während andere keine vorgeburtlichen Abschlüsse für Spital-Privatversicherungen ermöglichen.

Einzig bei CSS, Groupe Mutuel und Sanitas können Eltern vorgeburtlich Spitalzusatzversicherungen ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung abschliessen, heisst es in der Medienmitteilung.

Anmeldung nach wie vor wichtig

«Eltern, die für ihre Kinder vor der Geburt Zusatzversicherungen abschliessen, müssen genau prüfen, ob der Krankenversicherer gewisse Leistungen nach der Geburt ausschliessen darf», empfiehlt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.

Ferner sei die vorgeburtliche Anmeldung nach wie vor von Bedeutung, um problemlos Zugang zu ambulanten Zusatzversicherungen zu erhalten. Schliesslich könne die versäumte vorgeburtliche Anmeldung im Erwachsenenalter schwerwiegende Folgen haben, da die Invalidenversicherung nur bis zum 20. Lebensjahr medizinisch notwendige Massnahmen für Geburtsgebrechen finanziert.

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