Vorwürfe gegen Ballettschule-Direktorin: Co-Präsidentin Adrienne Develey nimmt Stellung
©Bild: Keystone / Ballettschule Basel
Stellungnahme
Basel-Stadt

Vorwürfe gegen Ballettschule-Direktorin: Co-Präsidentin Adrienne Develey nimmt Stellung

17.03.2023 16:53 - update 18.03.2023 09:46
Katja Haas

Katja Haas

Ein Untersuchungsbericht bestätigt viele der im Oktober erhobenen Vorwürfe gegen die Direktorin der Ballettschule Basel. Co-Präsidentin Adrienne Develey nimmt nun Stellung zu den neusten Erkenntnissen.

Im Oktober des letzten Jahres wurden Stimmen über Missbrauchs-Vorwürfe an der Ballettschule Basel laut. Damals wurde die Direktorin Amanda Bennett freigestellt. Nach Abschluss eines externen Untersuchungsberichts wurde diese Freistellung nun wieder aufgehoben. Trotzdem: Viele der Vorwürfe wurden bestätigt. So sei beispielsweise die Fürsorgepflicht nicht gewahrt worden.

Adrienne Develey, die Co-Präsidentin der Ballettschule Basel, nimmt nun Stellung zu den neusten Erkenntnissen des Untersuchungsberichtes.

Zu welchen Ergebnisse kam die unabhängige Untersuchung? Welche Vorwürfe haben sich erhärtet und welche nicht?

Adrienne Develey: Das Untersuchungsergebnis ist weder schwarz noch weiss. Einige Vorwürfe haben sich nicht bestätigt und andere haben sich leider bestätigt. Wenn man die Artikel in der NZZ am Sonntag und Bajour vom 23. Oktober 2022 gelesen hat, bekam man den Eindruck von einer Belästiungsproblematik. Das hat sich nicht bestätigt. Diese Vorwürfe führen nämlich zurück auf einen Lehrer, dem 2015 gekündigt wurde. Was sich auch nicht bestätigt hat, ist, dass mit physischen Beschwerden nicht adäquat umgegangen wurde. Ein weiterer Vorwurf, der im Raum stand, war eine Diskriminierungsproblematik bei beispielsweise der Verteilung von Rollen. Auch diese Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.

Bestätigt hat sich dagegen, dass die Direktorin ihre Fürsorgepflicht nicht genug gewahrt hat. Konkret heisst das: Schülerinnen, die im Rahmen der Untersuchung ausgesagt haben, wurden Herabsetzungen ausgesetzt. Ausserdem wurde ein Druck zur Gewichtsreduktion auf sie ausgeübt. Der dritte Vorwurf in diesem Fall war, dass die Schülerinnen aufgrund des Verhaltens der Direktorin eingeschüchtert waren und damit ein Klima der Angst entstand. Das alles hat sich bestätigt.

Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

Wir haben einerseits eine Disziplinar-Massnahme ergriffen und andererseits haben wir auch strenge Rahmenbedingungen. Wir brauchen erstens das Einverständnis von allen Eltern und von den Schüler:innen, damit der Unterricht stattfinden darf. Dieser wird dann nur durchgeführt, wenn zwei Erwachsene vor Ort sind. Dazu kommt, dass es weiterhin in jeder Klasse zwei Klassensprecher:innen gibt, die einen direkten Kontakt zu mir pflegen. Eine weitere Massnahme ist dann noch, dass die Direktorin ein Coaching macht.

Sie sprechen von disziplinarischen Massnahmen. Was meinen Sie genau damit?

Das ist ein arbeitsrechtlicher Verweis.

Was passiert denn, wenn Eltern oder Schüler:innen nicht einverstanden sind damit, dass die Direktorin weiterhin dort arbeitet?

Dann finden wir gemeinsam mit den anderen Lehrkräften an der Ballettschule eine Lösung. Noch kurz zu diesem Punkt: Die Untersuchung hat ergeben, dass niemals ein Vorwurf gegen aktuelle Lehrpersonen gemacht wurde.

Wie sieht das die Direktorin selber? Sie steht jetzt ja extrem unter Beobachtung.

Ich kann nicht für sie sprechen. Sie hat sich aber in einer Pressemitteilung ganz offiziell entschuldigt.

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