Wäre Gratis-ÖV in Basel rechtlich überhaupt möglich?
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Bundesgerichtsentscheid
Schweiz

Wäre Gratis-ÖV in Basel rechtlich überhaupt möglich?

10.05.2023 18:49 - update 10.05.2023 19:19

Baseljetzt

In Basel-Stadt gibt es keinen Gratis-ÖV. Doch in mehreren anderen Kantonen sind entsprechende Initiativen hängig. Ein Bundesgerichtsentscheid bringt die Initiativen jetzt aber in Gefahr.

Am Mittwoch debattiert der Grosse Rat über die Initiative «Gratis-ÖV für Kinder und Jugendliche». Der Initiative steht ein Gegenvorschlag gegenüber. Dieser wurde mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. «Für uns ist es ein Teilerfolg. Dennoch konnten wir mit dem Gegenvorschlag den gewünschten Effekt erzielen», sagt Sarah Wyss, Co-Präsidentin des Initiativkomitees.

Gerade im Hinblick auf den Bundesgerichtsentscheid in Freiburg bleibt fraglich, ob Gratis-ÖV in Basel rechtlich überhaupt umsetzbar sei. Die Initiative in Freiburg verlangte, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel vom Staat bezahlt werden sollen. Das Bundesgericht hat die Initiative allerdings für ungültig erklärt.

Grund dafür ist der zweite Absatz von Artikel 81a der Bundesverfassung. Dieser besagt, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch den von den Nutzern bezahlten Preis zu decken seien.

Auch hier ist Gratis-ÖV ein Thema

In der Stadt Bern reichten die Initianten für Gratis-ÖV im August letzten Jahres eine Verwaltungsbeschwerde ein, nachdem ihr Begehren vom Gemeinderat und dem Regierungsstatthalteramt für ungültig erklärt worden war. Die Stadtbehörden waren der Meinung, dass die Initiative gegen das Bundesrecht verstösst, was mit dem vorliegenden Entscheid des Bundesgerichts augenscheinlich bestätigt wurde.

Zum selben Schluss kam die Baselbieter Regierung Mitte letzten Jahres. Die von den Baselbieter Juso im August 2021 eingereichte Initiative «ÖV für alle» verstosse gegen übergeordnetes Recht und sei somit nicht rechtsgültig. Der Entscheid über die Rechtsgültigkeit wurde vom Landrat letztes Jahr sistiert, bis die Rechtslage klar sei.

Ebenfalls aus Gründen der Unvereinbarkeit mit der Bundesverfassung erklärte in Genf die Kantonsregierung Anfang dieses Jahres eine kantonale Initiative der jungen Linken für einen kostenlosen öffentlichen Verkehr für ungültig. Die Mitglieder des Initiativkomitees wollen nun beraten, wie sie weiter vorgehen wollen.

In Zürich beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat Mitte 2021, die Juso-Volksinitiative «Gratis-öV für Züri» für ungültig zu erklären. Das Anliegen der Juso sei in mehrfacher Hinsicht nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, hielt der Zürcher Stadtrat fest.

In Luzern hatte sich der Stadtrat gegen einen Antrag des Kinderparlaments gegen einen kostenlosen oder deutlich günstigeren ÖV für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ausgesprochen. Die Bildungskommission des Luzerner Stadtparlaments hingegen empfahl 2021, den Antrag zu überweisen. Im Kanton Waadt wurde Anfang 2022 eine Initiative für kostenlosen öffentlichen Verkehr eingereicht.

In Neuenburg liegt eine vor fünf Jahren eingereichte kantonale Initiative für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel in den Händen einer parlamentarischen Kommission. Diese soll über das weitere Vorgehen entscheiden. (sda)

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