
Was du im Baselbiet ab Januar mit deiner Heizung tun musst
Kasimir Heeb
Ab dem ersten Januar gilt in Baselland: Wer seine Heizung wechseln will, muss auf eine erneuerbare Methode setzen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmefälle. Baseljetzt klärt über die neue Regel auf.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab Januar gilt in Baselland eine neue Heizungsersatz-Regel: Es dürfen keine neuen «fossilen» Heizungen gebaut werden. Bestehende und funktionierende Heizungen auf fossiler Basis dürfen weiterhin betrieben werden.
- Ausnahmen beim Ersatz gibt es diverse: Technische Schwierigkeiten (bspw. mangelnder Platz), wenn die erneuerbare Alternative nicht wirtschaftlich ist oder das Heizsystem nur teilweise kaputt ist und die Heizung noch jünger wie 15 Jahre ist.
- Erneuerbare Heizungen werden von Kanton subventioniert. Da bisher schon die meisten neugebauten Heizungen auf erneuerbaren Energien basieren, rechnet der Staat nicht mit erheblich höheren Fördergeldern.
Das neue Dekret zum Energiegesetz im Kanton Basellandschaft bedeutet im Grundsatz: Ab 2026 dürfen keine Heizsysteme mehr installiert werden, die auf fossilen Energien basieren. Falls eine Heizung älter als 15 Jahre ist, müssen defekte Heizkessel und Brenner durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Dies ist eine der Massnahmen, um das Klimaziel 2050 des Bundes zu erreichen. Erneuerbares Heizen bringt zudem verschiedene weitere Vorteile: Stärkung der Versorgungssicherheit und der regionalen Wirtschaft, Senkung der Energiekosten, mögliche Steuerabzüge und auch staatliche Subventionen, so die Argumente der Regierung.
So geht man vor
Obwohl neugebaute fossile Heizungen grundsätzlich verboten sind, berücksichtigt die Regel diverse Ausnahmefälle. Um das ganze Konstrukt zu verstehen ist zuallererst wichtig: Nicht alle Haushalte müssen direkt auf erneuerbare Heizungen umstellen. Dies ist erst der Fall, wenn eine Heizung kaputt ist. Handelt es sich um einen Schaden im Brenner und ist das System jünger als 15 Jahre alt, kann einfach der Brenner ersetzt werden. Befindet sich der Schaden im grösseren Komplex (dem Kessel) ist eine erneuerbare Alternative angesagt. Wobei es auch hier nochmals Ausnahmen geben kann:

«Kommt ein System mit erneuerbaren Energien in Frage?»
Diese Frage wird sich in jedem Fall des Heizungsersatzes gefragt. Und lautet die Antwort «Nein», sind weiterhin fossile Heizungen erlaubt. Entscheidend sind dafür die folgenden Faktoren:
- Ist erneuerbares Heizen technisch möglich? Ausnahmen sind möglich, beispielsweise durch fehlenden Platz im Gebäude, durch zu weite Entfernung vom nächsten Wärmeverbund oder wenn ein erneuerbares Heizsystem die Heizleistung nicht erreichen kann.
- Ist erneuerbares Heizen wirtschaftlich? Hier sind Ausnahmen möglich, wenn eine erneuerbar betriebene Heizung – trotz der Subventionen – über die gesamte Lebensdauer hinweg mehr kostet als Öl oder Erdgas.
- Ist sowieso schon ein Anschluss ans Fernwärmenetz geplant? In diesem Fall kann vorübergehend eine fossile Variante eingebaut werden.
- Liegt ein Härtefall vor? Sollte die Investition in die erneuerbaren Energien finanziell für die verantwortliche Person über keinen Weg stemmbar sein, sind auch Ausnahmen möglich.
- Wie wird die fossile Heizung betrieben? Wird Biogas, Bio-Methanol oder andere mit erneuerbarer Energie synthetisch hergestellten Brennstoffen zum Heizen verwendet, darf weiterhin auf das alte System gesetzt werden.
In all diesen Fällen (abgesehen vom letzten) muss man beim Kanton eine Ausnahmebewilligung stellen. Diese ist für die Eigentümer:innen gebührenpflichtig, verhältnismässig zum Aufwand der Verwaltung. Insgesamt muss man für die Ausnahmebewilligung drei Schritte tätigen. Die genaue Herangehensweise erklärt der Kanton hier.
So ändert sich die Situation
Aktuell laufen im Baselbiet 42’000 Heizungen noch mit Gas oder Öl. Das sind 80 Prozent aller Heizungen im Kanton. Die meisten Leute betreffe diese Regel erst in einigen Jahren, erklärt der Umweltdirektor BL, Isaac Reber: «Bei 42’000 Heizungen und einer ungefähren Lebensdauer von 20 Jahren gehen wir von 2’000 Heizungen aus, die jährlich ersetzt werden müssen.» Dies passiere heute schon so.
Der Kanton fördert währenddessen die erneuerbaren Heizungen, bisher und auch in Zukunft. 2024 beliefen sich die Fördermittel auf 23 Millionen Franken. Für dieses Jahr werden es voraussichtlich gleich viel sein. Und auch für 2026 rechnet der Kanton mit ähnlichen Zahlen: «Die meisten Eigentümer:innen bauen schon heute auf eine erneuerbare Lösung», so Reber.
Ab dem 1. Januar heisst es also: Erneuerbar, statt fossil. Zumindest, solange keine Ausnahmesituation herrscht. Und vielleicht hält die Regel auch gar nicht so lange: Denn im Sommer stimmt die Baselbieter Bevölkerung darüber ab, ob die Heizungsersatz-Regal wieder abgeschafft werden soll.
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