
Wika-Initiative für Steuererleichterung bei Doppelverdienern ist ungültig
Baseljetzt
Eine Initiative der Wirtschaftskammer will Doppelverdiener-Ehepaare mit nach Arbeitspensum gestaffelten Steuerabzügen finanziell entlasten. Laut Baselbieter Regierung ist die Vorlage bundesrechtswidrig.
Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat, die Doppelverdiener-Initiative der Wirtschaftskammer für ungültig zu erklären. Laut einem Gutachten des Rechtsdienstes verstösst sie gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung, wie der Vorlage ans Parlament zu entnehmen ist.
Im Bericht des Rechtsdienstes der Regierung und des Landrats wird «insbesondere» ausgeführt, dass sozialpolitisch motivierte Steuerabzüge, die nicht bereits ins Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung aufgenommen wurden, «klarerweise bundesrechtswidrig» sind, wie es heisst.
Zudem könne der geforderte gestaffelte Abzug dazu führen, dass Personen gleicher Einkommensschichten nicht gleich viel Steuern bezahlten, nur weil sich ihre Arbeitspensen unterschieden. Das entspreche nicht dem in der Kantonsverfassung festgehaltenen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, heisst es weiter.
Zweite für ungültig erklärte Wika-Initiative
Die Initiative verlangt eine Änderung des Steuergesetzes, gemäss derer Ehepaare bei einem gemeinsamen Arbeitspensum von über 160 Prozent bis zu 8500 Franken von den Steuern abziehen können – bei über 180 Prozent gar 10’200 Franken. Sie wurde am 3. Juli eingereicht und kam am 15. September mit 1538 gültigen Unterschriften zustande.
Es ist eine von 16 Initiativen, die von der Wirtschaftskammer Baselland im Sommer eingereicht wurden. Bereits am 29. Oktober hatte der Rechtsdienst eine dieser Initiativen für rechtsungültig erklärt. Diese hatte bei der von ihr verlangten steuerlichen Anrechnung von Kinderbetreuungskosten keine Obergrenze vorgesehen. (sda/lef)
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