
Zivis sollen bei Personalnot den Zivilschutz verstärken
Baseljetzt
Bei Personalmangel im Zivilschutz sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz leisten. Zudem sollen vermehrt ehemalige Armeeangehörige als Zivilschützer eingesetzt werden.
Mit 33 zu 9 Stimmen und ohne Enthaltung sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zu Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG). Die Nein-Stimmen kamen von SP und Grünen. Die Vorlage, die auf den Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurückgeht, geht nun an den Nationalrat.
Der Bundesrat begründet die Anträge mit den Personal-Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72’000 Zivilschützern. Anfang 2024 lag der Ist-Bestand bei 60’000. Bis 2030 könnten es laut Bundesrat noch rund 50’000 sein.
Bis zu 80 Tage Zivilschutz
Zu reden gab im Rat, das Zivis bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten können, falls dieser zu wenig Personal hat. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetrieb anerkannt werden.
Franziska Roth (SP/SO) kritisierte, das zwangsweise Herausreissen von Zivis aus Einsätzen in Heimen oder an Schulen ginge auf Kosten des Zivildienstes. Die Bestandesprobleme beim Zivilschutz, die im übrigen durch die Verkürzung der Schutzdienstpflicht entstanden seien, könnten durch interne Massnahmen behoben werden.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) nannte die Verknüpfung der beiden Organisationen unnötig. Der da und dort geringgeschätzte Zivildienst würde geschwächt. Für den Katastrophenfall gebe es Bestimmungen, die Schutzdienstpflicht zu verlängern oder auszudehnen. «Wir haben Möglichkeiten für den Ereignisfall.»
«Zumutbar für Zivildienstler»
Werner Salzmann (SVP/BE) entgegnete, es gebe «sehr weit hergeholte» Zivildienst-Einsätze, etwa beim Zählen von Vögeln. Die Kantone seien für die Änderung, «im Interesse der Sicherheit». Der Zivilschutz habe eine humanitäre Aufgabe, und Einsatzkräfte müssten vorgängig geschult werden, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).
Es gehe um eine veränderte Situation und neue Risiken, fügte Charles Juillard (Mitte/JU) hinzu. Um diesen Risiken zu begegnen und die Menschen zu schützen, brauche es die Hilfe der Zivilgesellschaft. Was Zivildienstler beim Zivilschutz zu leisten hätten, sei zumutbar, sagte Josef Dittli (FDP/UR).
Zivildienstler dürfen nur zum Zivilschutz geschickt werden, wenn der Zivilschutz alle Mittel ausgeschöpft hat, um genügend Personal zu bekommen. Wer einen Teil des Zivildienstes im Zivilschutz leistet, muss mindestens die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes absolvieren und kann bei Ereignissen aufgeboten werden.
Minderheitsanträge von Roth, die Zahl der Zivis beim Zivilschutz auf 200 pro Jahr zu beschränken und eine längere Vorlaufzeit für die Einteilung beim Zivilschutz vorzusehen, lehnte der Rat ab.
Auch von der Armee zum Zivilschutz
Ebenso will der Ständerat nicht, dass Zivilschutzorganisationen für den Einsatz von Zivis eine Abgabe leisten müssen. Auch eine Möglichkeit für den Bundesrat, die Schutzdienstpflicht beim Zivilschutz statt auf bis 14 auf maximal 18 Jahre zu erhöhen, wenn Personal beim Zivilschutz fehlt, lehnte er ab.
Ausserdem sollen mehr ehemalige Armeeangehörige zum Zivilschutz umgeteilt werden können. Diesem Teil der Vorlage stimmte der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung zu. Neu wird Zivilschützer, wer militärdienstpflichtig ist und bis zum 25. Geburtstag die Rekrutenschule (RS) nicht absolviert hat.
Auch wer nach dem Absolvieren der RS dienstuntauglich wird, soll neu Schutzdienst leisten. Dies unter der Voraussetzung, dass noch mindestens achtzig Diensttage zu leisten sind.
Auch beim Wohnsitzprinzip will der Bundesrat ansetzen. Zivilschützer sollen, wenn in ihrem Wohnkanton ein Überbestand herrscht, für ihren Dienst in einen anderen Kanton geschickt werden können, wenn es dort zu wenige Zivilschützerinnen und Zivilschützer gibt.
Vorbeugen für Referendum
Der Bundesrat hat die Vorlage in zwei Teile geteilt. Die Idee dahinter: Wird gegen die in der Vernehmlassung umstrittene Umteilung der Zivis zum Zivilschutz das Referendum ergriffen, sollen die nicht umstrittenen Teile nicht verzögert in Kraft treten oder gar scheitern. Die zweiteilige Vorlage geht nun an den Nationalrat. (sda/shs)
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pserratore
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Sonnenliebe
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