Video überführt Fackelwerfer vor Gericht in Zürich
©Bild: Keystone
Versuchte Körperverletzung
Schweiz

Video überführt Fackelwerfer vor Gericht in Zürich

19.03.2024 11:58 - update 19.03.2024 12:10

Baseljetzt

Das Bezirksgericht Zürich hat einen FCZ-Fan wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Er warf im Oktober 2021 eine Fackel in Richtung gegnerische Fans.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt er eine Busse von 200 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von mehr als 3’000 Franken übernehmen.

Das Gericht beurteilte den Fackelwurf, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, als versuchte schwere Körperverletzung. Seenotfackeln können aufgrund ihrer eigentlichen Bestimmung nur schwer gelöscht werden und erreichen Temperaturen von bis zu 2’000 Grad Celsius. Sie können entsprechend schwere Verbrennung verursachen.

Der Beschuldigte sagte während der Verhandlung, er habe mit der Fackel niemanden verletzten wollen. Er bereue den Vorfall und habe mit der FCZ-Fanszene heute nicht mehr viel zu tun. Die Teilnahme am Platzsturm sowie den Fackelwurf hat er bereits während der Strafuntersuchung gestanden.

Videoaufnahmen zeigen den Fackelwurf

Sein Verteidiger verwies auf Videoaufnahmen, auf denen ersichtlich sein soll, dass die Fackel auf der Tartanbahn und nicht im gegnerischen Fansektor landete. Dort sei gar niemand gewesen, der hätte verletzt werden können. Der Beschuldigte sei deshalb vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen.

Das Gericht sah dies anders und spielte die entsprechenden Videoaufnahmen bei der Urteilseröffnung noch einmal kurz ab. Darauf ist zu sehen, wie der Beschuldigte mit Anlauf und voller Wucht die brennende Fackel in Richtung der GC-Fans warf. «Es hat ihn dabei offensichtlich nicht gekümmert, ob gegnerische Fans getroffen werden», sagte der Richter.

Der Vorfall geschah beim Stadtzürcher Fussballderby FC Zürich gegen GC Zürich am 23. Oktober 2021 im Stadion Letzigrund. Rund 60 FCZ-Anhänger stürmten nach Spielende auf den Platz und in Richtung des GCZ-Fansektors.

Die neue «Schande von Zürich»

Die Ausschreitungen im Anschluss an das Stadtzürcher Derby sorgten damals für Schlagzeilen, der «Blick» beispielsweise sprach von einer «Schande von Zürich 2.0». Dies in Anspielung auf schwere Ausschreitungen nach einem Spiel in Zürich im Jahr 2011, die als «Schande von Zürich» betitelt wurden.

Die Polizei konnte insgesamt 18 Personen ermitteln, die am Platzsturm beteiligt gewesen sein sollen, wie die Stadtpolizei Zürich rund ein Jahr nach dem Vorfall mitteilte. Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hatte nach den Ausschreitungen verfügt, dass die Südkurve des FCZ für zwei Derby-Heimspiele gesperrt bleibt.

Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. (sda/mei)

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