Mehrjährige Freiheitsstrafen für Bruderholz-Bombenleger
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Bundesstrafgericht
Basel-Stadt

Mehrjährige Freiheitsstrafen für Bruderholz-Bombenleger

27.11.2023 15:39 - update 27.11.2023 17:05

Baseljetzt

Das Bundesstrafgericht hat zwei Basler zu Freiheitsstrafen von 60 und 74 Monaten verurteilt. Es befand sie für schuldig, im Bruderholz-Quartier einen Sprengstoffanschlag auf ein Privathaus verübt zu haben.

Beim Sprengstoffanschlag Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier entstand ein Sachschaden von 170’000 Franken. Verletzt wurde niemand. Im Sommer desselben Jahres reisten die beiden Männer zudem für den Kauf von zwei Kilogramm Plastiksprengstoff nach Stuttgart/Deutschland. Eigentlich hatten sie auch den Kauf einer Waffe geplant. Beim vermeintlichen Verkäufer handelte es sich um einen deutschen Ermittler.

Das Bundesstrafgericht hat die 25- und bald 28- jährigen Männer am Montag der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der qualifizierten Sachbeschädigung für schuldig befunden. Zudem sieht es den Tatbestand des Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen für erfüllt – allerdings nur in Form des untauglichen Versuchs, da ihnen vom Ermittler Attrappen übergeben wurden.

«Skrupellos und habgierig»

Die Strafkammer geht von einem erheblichen Tatverschulden aus. Den Jüngeren erachtet sie als den Planer, den 28-Jährigen als den Mann für die Ausführung. Nur gemeinsam hätten diese die den Anschlag im Bruderholz verüben und den Sprengstoff für weitere Taten organisieren können.

Das Tatverschulden bezeichnete der vorsitzende Richter als erheblich. Das Vorgehen im Bruderholz sei «besonders skrupellos» gewesen und mit einer «erheblichen kriminellen Energie» verfolgt worden, basierend auf einer «ausgeprägten Habgier». Das Ziel der Täter war es, wohlhabende Familien oder Personen mit Anschlägen einzuschüchtern und Millionen von diesen zu erpressen.

Schlechte Prognose für jüngeren Täter

Hauptsächlich wegen des Widerrufs einer Vorstrafe ist der Jüngere zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vom Strafgericht Basel-Landschaft war er 2020 wegen versuchter Erpressung und Vorbereitungshandlungen zu einem Raub zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Weil er die aktuell beurteilten Straftaten während der vierjährigen Probezeit verübte, hat ihm die Strafkammer eine schlechte Prognose gestellt, so dass ein Widerruf der Basler Strafe zulässig ist. Den Verurteilten wird die erstandene Haft von bisher 518 Tagen an gerechnet.

Vom Richter ins Gewissen geredet

Der vorsitzende Richter redete den Verurteilten im Anschluss an die Urteilsverkündung ins Gewissen. Er sei erstaunt, dass sie in der Haft nicht gearbeitet und keine Idee entwickelt hätten, wie es später weitergehen solle.

Zwar hätten sie einen riesigen Blödsinn gemacht und die verhängten Strafen seien hart. Sie seien aber noch jung. Er forderte sie auf, die Zeit im Freiheitsentzug zu nutzen und sich zu beteiligen, weil sie dereinst wieder Teil der Gesellschaft werden sollen.

Bundesanwaltschaft zufrieden

Die Bundesanwaltschaft (BA) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, weil das Gericht ihrer Anklage weitestgehend gefolgt sei. Sie hatte Freiheitsstrafen von acht beziehungsweise zehn Jahren gefordert. Sie werde aber die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, um den Entscheid besser einordnen zu können und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Freigesprochen hat das Gericht die Männer vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen für weitere Delikte. Die Planung der weiteren Anschläge sei nicht derart ausgereift gewesen, dass sie diesen Tatbestand erfüllen würden.

Am Telefon geprahlt

Die Polizei tappte nach dem Anschlag auf das Privathaus im Bruderholz-Quartier lange im Dunkeln. Erst der Versuch der Basler, sich Plastiksprengstoff im Darknet zu beschaffen, führte auf die Spur zu ihnen. Nach ihrer Festnahme in Stuttgart am 20. Juni 2022 wurden sie an die Schweiz ausgeliefert und am 14. Dezember 2022 aus der Untersuchungshaft freigelassen.

Durch Überwachung und das Abhören von Telefongesprächen konnte die Ermittlungsbehörde zuhören, wie der 28-Jährige gegenüber einer Freundin von der Tat im Bruderholz erzählte. Die Überprüfung von Internetverläufen und anderen Daten führte schliesslich zu einem Gesamtbild. (sda/amu)

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