
Mit Sprengstoff aufs Bruderholz gefahren, jetzt folgt die Anklage
Baseljetzt
Wegen Sprengstoffdelikten hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Sie sollen im vergangenen Jahr einen Anschlag im Bruderholz verübt und in Stuttgart versucht haben, Sprengstoff zu kaufen.
Konkret wird den 27- und 25-jährigen Beschuldigten aus Basel-Stadt und Basel-Land vorgeworfen, am 30. März 2022 im Basler Bruderholz einen Sprengstoffanschlag an einer Liegenschaft verübt zu haben, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Online-Bericht des Schweizer Radios und Fernsehens SRF vom Freitag bestätigte. Dabei sei ein Sachschaden von 170’000 Franken entstanden, aber niemand verletzt worden.
Den beiden Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, am 20. Juni 2022 nach Stuttgart gereist zu sein mit dem Ziel, dort für 2’000 Euro vier Pakete zu etwa 500 Gramm Plastiksprengstoff zu kaufen und dann in die Schweiz nach Basel zu bringen. Dort hätten sie wohlhabende Personen mit Anschlägen einschüchtern wollen.
Ermittlungen im Darknet
Die deutsche Polizei hatte die beiden Männer in die Falle gelockt, sie noch am 20. Juni vergangenen Jahres in Stuttgart festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt. Später wurden sie auf Antrag der Bundesanwaltschaft in Bern an die Schweiz ausgeliefert.
Auf die Spur der Männer waren die deutschen Behörden durch einen Tipp und durch Ermittlungen im Darknet gekommen, einem versteckten und anonymen Teil des Internets. Dort waren sie nach eigenen Angaben auf einen Nutzer gestossen, der unter anderem Sprengstoff kaufen wollte.
Verbindungen zur organisierten Kriminalität
Die beiden Angeklagten leben beide in der Region, einer in Baselland und einer in Basel-Stadt. Gemäss Recherchen von SRF und SWR soll sicher einer schon früher wegen Gewalttätigkeit aufgefallen sein. Spekuliert werde auch über Verbindungen zur organisierten Kriminalität und zu gewaltbereiten Hooligans. Ermittler:innen folgten den Spuren ins Basler Rotlichtmilieu, wo einer der beiden am Kauf einer Liegenschaft interessiert gewesen sei.
Ob die Anwälte der Beschuldigten die Vorwürfe bestreiten, ist unbekannt. Sie werden sich in der Hauptverhandlung äussern können, deren Termin noch aussteht. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sda/mei)
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