Zweite Instanz bestätigt Urteil gegen Michèle Binswanger
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Verleumdung
Basel-Stadt

Zweite Instanz bestätigt Urteil gegen Michèle Binswanger

17.06.2025 12:46 - update 17.06.2025 17:51

Baseljetzt

Ein Tweet der Journalistin Michèle Binswanger gegen die ehemalige Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin war verleumderisch. Zu diesem Urteil ist das Basler Appellationsgericht am Dienstag gekommen. Die zweite Instanz hielt an einer bedingten Geldstrafe für Binswanger fest.

Das Gericht folgte somit der Meinung der Vorinstanz über den Tweet aus dem Jahr 2020. Medienfreiheit schütze nicht davor, «Falschbehauptungen» aufstellen zu können, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Die Journalistin habe «wider besseren Wissens» einen alten Vorwurf gegen die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin aufgewärmt.

Binswanger schrieb damals, Spiess-Hegglin bezichtige seit Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Dabei bezog sie sich auf einen nicht restlos geklärten Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann (SVP) anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.

Der Gerichtspräsident hielt fest, dass diese Vorwürfe gegen Spiess-Hegglin nach zwei rechtskräftigen Urteilen vom Tisch seien. Binswanger, welche den Fall als Journalistin begleitete, hätte dies wissen müssen und habe somit mit ihrem Tweet den Tatbestand der Verleumdung erfüllt, so der Richter.

Anpassung der Geldstrafe

Das Appellationsgericht sah dies nicht so, reduzierte jedoch die bedingte Geldstrafe aufgrund einer Anpassung zum Einkommen um fünf Prozent. Somit beträgt sie 60 Tagessätze zu 190 Franken. Zudem muss Binswanger eine Parteientschädigung für die Prozesse beider Instanzen bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen steht noch ein allfälliger Gang zum Bundesgericht. Er werde diese Option noch mit seiner Mandantin besprechen, sagte Binswangers Anwalt Jascha Schneider-Marfels gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Gegenüber Baseljetzt teilte Schneider-Marfels noch vor dem Urteil am Appellationsgericht mit, seine Mandantin habe den Fall aufgrund der Meinungsäusserungsfreiheit weitergezogen. Seine Argumentation gibt es im Video:

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17.06.2025 16:17

spalen

gutes und passendes urteil! ein zeichen, dass ständiges wiederholen von unwahrheiten etwas nicht zur wahrheit macht

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17.06.2025 18:31

Brunoe

genau so ist es… aber man kannte ja die Binswanger

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