Tatverdächtiger im Tötungsdelikt am Nasenweg hat zuvor schon getötet
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Kriminalität
Basel-Stadt

Tatverdächtiger im Tötungsdelikt am Nasenweg hat zuvor schon getötet

09.08.2024 11:51 - update 13.08.2024 13:25

Baseljetzt

Am Donnerstag wurde in einem Haus am Nasenweg eine tote Frau gefunden. Der 32-jährige Verdächtige ist unterdessen gefasst. Schon vor zehn Jahren kam es in der gleichen Liegenschaft zu einem Tötungsdelikt. Es handelt sich um denselben Tatverdächtigen.

Der Nasenweg wurde am Donnerstag nicht zum ersten Mal zum Tatort. 2014 schockierte ein Doppelmord die Stadt Basel. Ein damals 23-Jähriger erstach eine 42- und eine 76-Jährige und verletzte einen 88-Jährigen schwer. Der Täter leidet an einer paranoiden Schizophrenie, die ihn zu dieser Tat getrieben haben soll. Er wird im September 2015 für schuldunfähig erklärt und in eine geschlossene Psychiatrie der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) eingewiesen.

10 Jahre später kommt es im selben Haus am Nasenweg erneut zu einem Tötungsdelikt. Auch hier handelt es sich bei der Tatwaffe um ein Messer. Die Polizei ist mit einem Grossaufgebot vor Ort und leitet die sofortige Fahndung ein. Am Freitagmorgen erreicht diese Redaktion der Hinweis, dass man sich im Quartier erzähle, dass es sich um denselben Täter handle wie damals vor 10 Jahren. Wie sich später herausstellte, stimmt dies.

Verdächtiger hatte unbegleiteten Freigang

Am Freitagmittag folgt dann die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter inklusive Foto. Die Staatsanwaltschaft macht auch das Geburtsdatum des Flüchtigen öffentlich – rechnet man kurz aus, wie alt der Täter von 2014 heute ist, merkt man: Es passt ziemlich gut. Zudem ist auch er in der UPK untergebracht. Gegenüber Baseljetzt bestätigt Martin Schütz, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, dann, dass es sich um dieselbe Person handelt.

Wie die «bz Basel» schrieb, wurde die stationäre Massnahme des Täters von 2014 im Jahr 2020 um weitere fünf Jahre verlängert. Jedoch sollen dem Mann seit 2017 mehrere Lockerungen gewährt worden sein, wie etwa begleitete Freigänge.

Der Tatverdächtige soll am Donnerstag von 13 bis 17 Uhr dann aber gar einen unbegleiteten Freigang gehabt haben. Dies geht aus Recherchen der «Basler Zeitung» hervor. Es war nicht sein erster, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Während des unbegleiteten Freigangs soll sich der Mann zum Nasenweg begeben und die Frau getötet haben. Danach befand er sich auf der Flucht. Am Freitagnachmittag wurde der 32-Jährige schliesslich am Rhein bei der Oetlinger Buvette verhaftet.

Tatverdächtiger im Tötungsdelikt am Nasenweg hat zuvor schon getötet
Der Tatverdächtige bei der Verhaftung am Rhein. Bild: Leserreporter

Gefahrenpotenzial wird durch Ärzte beurteilt

Täter in stationären Massnahmen würden von der behandelnden Ärzteschaft regelmässig medizinisch auf den aktuellen Zustand untersucht, schrieb ein Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Auf der Basis von forensisch-psychiatrischen Gutachten oder Therapieberichten können Massnahmenlockerungen erfolgen.

Die Massnahmen beginnen bei begleiteten Ausgängen auf dem Klinikareal bis zu den zeitlich begrenzten unbegleiteten Ausgängen ausserhalb. «Befindet sich eine Person mit einer angeordneten Massnahme und mit einem schweren Anlassdelikt im unbegleiteten Ausgang, hat zuvor ein medizinisches Gutachten von der behandelnden Ärzteschaft das entsprechende Gefahrenpotenzial beurteilt», hiess es weiter.

Grosse Rückfallgefahr ohne Behandlung

Das Basler Strafgericht hatte im September 2015 für den psychisch schwer kranken Mann eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hat. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross ist, weshalb die Massnahme 2020 noch einmal um fünf Jahre verlängert wurde. (mei/sda)

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