30 Jahre Gleichstellungsgesetz und nur wenige Anpassungen
©Bild: Keystone
Neuüberarbeitung
Schweiz

30 Jahre Gleichstellungsgesetz und nur wenige Anpassungen

27.04.2025 10:35 - update 27.04.2025 10:37

Baseljetzt

Am 24. März 1995 verabschiedete das Bundesparlament das Gleichstellungsgesetz. In den 30 Jahren danach gab es nur eine grössere Änderung: die Verbesserung der Lohngleichheit 2018. Nun könnte der Bundesrat das Gesetz erneut überarbeiten.

Das Gesetz hat zum Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann vor allem in der Arbeitswelt zu realisieren. Es verbietet Diskriminierung bei der Einstellung, der Aufgabenzuteilung, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, bei Löhnen, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Und es sieht einen besonderen Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor.

In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz damals mit 105 zu 47 Stimmen bei 14 Enthaltungen an, der Ständerat mit 31 zu 4 Stimmen. Die Rechte war im Nationalrat gespalten: Das Zünglein an der Waage bildete die CVP (heute Mitte), die fast geschlossen hinter ihrem Bundesrat Arnold Koller stand. Bei den Freisinnigen und Liberalen (heute FDP) stimmte rund ein Viertel dafür. Die SVP-Vertreter (damals 25 Personen) sagten bis auf wenige Ausnahmen Nein.

2018 überarbeitet

2018 wurde das Gesetz angepasst, um die Lohngleichheit zu stärken. Seit dem Inkrafttretens der Revision Anfang 2020 müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

Zudem müssen Arbeitgeber ihr Personal und ihre Aktionäre über das Ergebnis dieser Analyse informieren. Ergibt diese, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten wird, muss sie alle vier Jahre wiederholt werden. Diese Änderung ist nur für einen begrenzten Zeitraum bis 2032 vorgesehen und wird danach hinfällig.

Im März dieses Jahres veröffentlichte der Bundesrat eine Zwischenbilanz. Daraus geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Arbeitgebenden ihrer Pflicht zur Analyse der Lohngleichheit nicht nachkommt. Mögliche Ursachen sind laut dem Bericht mangelndes Problembewusstsein, fehlende Kenntnis der gesetzlichen Verpflichtungen und fehlende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften.

Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes bis Ende 2027 zu überprüfen und nicht wie ursprünglich geplant erst 2029. Diese Evaluation soll zeigen, ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, um die in der Verfassung verankerte Lohngleichheit zu verwirklichen. (sda/jab)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

27.04.2025 15:34

spalen

schön, ihre meinung zu diesem thema zu kennen!
aber ein bisschen mehr details zum besseren verständnis wären hilfreich

0 1
27.04.2025 10:23

lionofzion

Haben Sie einen Schlaganfall?

0 1

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.