
Schon ab dem 1. Januar 2023 bezahlen Baslerinnen und Basler weniger Steuern
Maximilian Karl Fankhauser
Die Reform wurde bei den letzten Abstimmungen bahnbrechend angenommen. Nun hat der Regierungsrat entschieden, dass diese rückwirkend per Jahresbeginn gültig sein soll.
Das Steuersenkungspaket, welchem die baselstädtische Stimmbevölkerung am 12. März zugestimmt hat, tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft. Dies hat der Regierungsrat am Dienstag entschieden. Ab dem Zahlungsjahr 2024 werden die Steuerzahlenden dann die reale finanzielle Entlastung spüren, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst.
Das es sich um eine Steuersenkung, also eine Änderung zu Gunsten der Steuerzahlenden handelt, ist diese Handhabung so möglich. Dabei werden sie um jährlich 112 Millionen Franken entlastet.
Steuerbelastung soll konstant bleiben
Der Regierungsrat erhöht zudem die Abzüge bei der Einkommenssteuer, sowie auch die Tarifgrenzen. Dies ab der Steuerperiode 2023. Es ist ein sogenannter Ausgleich der «kalten Progression» und hängt mit den Folgen der Teuerung bei der Einkommenssteuer zusammen. Das Gesetz über die direkten Steuern schreibt vor, dass diese jährlich ausgeglichen werden müssen. Somit muss die Bevölkerung wegen der Teuerung nicht mehr Steuern bezahlen. Trotz der Teuerung solle die Steuerbelastung real konstant bleiben.
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