Mehr Standortattraktivität als Gegengewicht zur OECD-Mindeststeuer
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Mehr Standortattraktivität als Gegengewicht zur OECD-Mindeststeuer

04.02.2025 17:57 - update 25.03.2025 14:12
Stefan Zischler

Stefan Zischler

Mit der neuen der OECD-Mindeststeuer werden internationale Grossunternehmen in Basel mit 15 Prozent besteuert. Mit einem Standortpaket will der Regierungsrat die Attraktivität des Standortes Basel erhalten.

OECD-Mindeststeuer kurz erklärt

Die OECD-Mindeststeuer betrifft in der Schweiz tätige internationale Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Sie sollen mindestens 15 Prozent ihres Gewinnes versteuern müssen. Das wurde 2021 von der Schweiz und 140 weiteren Ländern angekündigt und 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung mit 78,5 Prozent angenommen. 

Bisher mussten Grossunternehmen in Basel rund 13 Prozent ihres Gewinns besteuern. Neu müssen internationale Unternehmen wie zum Beispiel Roche, Novartis oder Lonza mindestens 15 Prozent ihres Gewinns besteuern. Insgesamt betrifft die Mindestbesteuerung im Kanton Basel-Stadt Unternehmen, die für rund ein Drittel aller Arbeitsplätze, für mehr als die Hälfte der gesamten kantonalen Wirtschaftsleistung und für über 80 Prozent der Gewinn- und Kapitalsteuereinnahmen verantwortlich sind. 

Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel aufrechtzuerhalten, hat der Regierungsrat ein Standortpaket erarbeitet, das einen Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen den Unternehmen in Form von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung zur Verfügung stellen soll.

Standortpaket der Regierung

Das Standortpaket der Regierung sieht einen grossen Fonds von 150 bis 300 Millionen Franken vor. Aus diesem Fonds sollen die Unternehmen Geld für Forschung, Innovation und Umweltprojekte beziehen können. 20 Prozent oder bis zu 30 Millionen Franken sollen in die Bereiche Gesellschaft und Umwelt fliessen. Im Bereich Gesellschaft soll eine Verordnung zur Förderung des Elternurlaubs definiert werden.

Für den Fonds berechtigt wären laut Regierung alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen mit Sitz und tatsächlicher Verwaltung im Kanton Basel-Stadt. Das Standortpaket hat also auch eine umverteilende Wirkung. Grosse multinationale Unternehmen zahlen ein und alle, also auch kleinere KMU und Geschäfte, können von dem Fonds profitieren.

Gegenvorschlag der Wirtschafts- und Abgabekommission

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) begrüsst die Idee eines Standortpakets grundsätzlich, hat aber einen Gegenvorschlag, wie dieser genau aussehen soll. Dieser sieht einige Änderungen vor:

Erhöhung des Fonds auf 500 Millionen Franken

Zum einen sollen anstatt einem Fonds für Innovation, Gesellschaft und Umwelt zwei Fonds entstehen. Einer für Innovation und einer für Gesellschaft und Umwelt. Die Gesamtsumme des Fonds soll zwischen 150 und 500 Millionen Franken betragen. Laut WAK sind die Berechnungen des Bundes, die von einer Obergrenze von 300 Millionen Franken ausgehen, eher konservativ geschätzt. Die WAK schlägt deshalb eine Erhöhung der Fondsobergrenze vor. Von diesem grossen Fonds sollen fix 20 Prozent für Gesellschaft und Umwelt verwendet werden. Hier sieht die WAK keine Deckelung vor. Der jährliche Beitrag kann somit zwischen 30 und 100 Millionen Franken betragen.

Nicht nur Unternehmen im Kanton Basel-Stadt sollen profitieren

Als Zweites sieht die WAK eine Erweiterung des Förderbereiches vor. Der Fonds soll auch für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Basel haben, aber hier tätig sind, geöffnet werden. Zudem soll der Förderbereich für Innovation, Forschung und Entwicklung auf die ganze Nordwestschweiz ausgeweitet werden, wobei Projekte innerhalb des Kantons Basel-Stadt bevorzugt werden. Im Gegensatz zum Regierungsvorschlag erachtet die WAK auch klinische Studien als förderungswürdig.

Ein wichtiger Unterschied, erklärt Andrea Elisabeth Knellwolf, Präsidentin der WAK, sei der Förderbereich Gesellschaft. Die WAK sieht vor, die finanzielle Abgeltung von freiwilliger Elternzeit von mindestens drei Wochen auf Gesetzesstufe festgehalten. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die in der ganzen Schweiz tätig sind und nicht nur in Basel Angestellte haben, eine einheitliche Rechtslage haben.

WAK im «Kompromiss-Modus» zum Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag wurde innerhalb der WAK heiss diskutiert. «Alle mussten Kompromisse machen. Am Schluss hat es allen weh getan, aber allen gleich viel. So wissen wir, dass ein Kompromiss funktioniert.», sagt Knellwolf im Interview mit Baseljetzt. Es prallten verschiedene Weltanschauungen aufeinander und es habe viele Diskussionsrunden gegeben, erzählt sie weiter. Vor allem die Erhöhung der Fondsobergrenze auf 500 Millionen Franken oder das gesetzliche Festschreiben der Elternzeit hätten für Diskussionsstoff gesorgt. So sei es für die politisch links-orientierten ein Anliegen gewesen, den Fonds nicht zu erhöhen, da die übrigen Steuereinnahmen wieder der Staatskasse und somit Infrastruktur und sozialen Projekten zugutekommt. Schlussendlich wurde der Gegenvorschlag innerhalb der WAK aber mit 10 zu 3 Stimmen deutlich angenommen.

Das Standortpaket wird mit dem Gegenvorschlag am Mittwoch im Grossen Rat diskutiert. Gegenwind wird von der SP, den Grünen und der Basta erwartet, die mit Änderungsanträgen an die Grossrats-Sitzung antreten.

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Kommentare

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05.02.2025 07:02

Sonnenliebe

Richtig und auch gut so👏👏

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