
Blinde haben Vortritt – und so viele Autofahrer halten sich daran
Baseljetzt
Die Baselbieter Polizei führte am Mittwoch in Wahlen eine spezifische Verkehrskontrolle durch. Das Resultat: Mehr als 80 Prozent hielten für eine sehbehinderte Frau nicht an.
Unter dem Namen «Aktion weisser Stock» führte die Polizei auf der Laufenstrasse diese Kontrolle während 90 Minuten in beide Fahrtrichtungen durch. Von den rund 300 vorbeifahrenden Autos haben weniger als 20 Prozent der blinden Person die Überquerung der Strasse ermöglicht.
Diese Aktion hätte gezeigt, dass die blinden und sehbehinderten Menschen nicht die Aufmerksamkeit und Sicherheit erhalten, die ihnen von Gesetzeswegen zustehen würde. Rund 150 Fahrer und Fahrerinnen wurden durch die Polizei gestoppt und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Weisser Stock = Stopp
«Der weisse Stock hat Vortritt – immer und überall; auch neben dem Fussgängerstreifen», betont die Polizei in der Mitteilung. Wenn also eine blinde oder sehbehinderte Person ihren Stock als Signal hochhält, müssen die Autos anhalten und warten, bis sie die Strasse vollständig überquert hat. Für leise Fahrzeuge wie Elektroautos gilt: nicht winken, nicht hupen und nicht den Motor abstellen. Bei lauteren Fahrzeuge wie Lastwagen, Traktoren, Motorräder oder Baumaschinen muss der Motor abgestellt werden.
(stz/sda)
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