Baselbieter Landrat befürwortet erweiterte Einspracherechte im Baugesetz
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Baselbieter Landrat befürwortet erweiterte Einspracherechte im Baugesetz

27.02.2025 15:16

Baseljetzt

Neben Umwelt- und Heimatschutzorganisationen sollen nun auch Hauseigentümer- und Autoverbände die Möglichkeit haben, Einsprache gegen raumplanerische Entscheidungen erheben zu können.

Dieser Ansicht ist die Mehrheit des Baselbieter Landrats. Er hat am Donnerstag eine FDP-Motion mit 38 zu 34 Stimmen bei 1 Enthaltung an die Regierung überwiesen.

Motionärin Christine Frey forderte eine entsprechende Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes. Die Regelung, das Einspracherecht nur auf eine begrenzte Gruppe zu beschränken, sei «weder liberal noch gerecht», heisst es im Vorstoss. Die Bevorzugung von Umwelt- und Heimatschutzorganisationen widerspreche der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung.

Unterstützung bekam die FDP von der SVP und der Mehrheit der Mitte. SP, Grüne-EVP und GLP lehnten eine Überweisung ab, ebenso die Regierung. Anders als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder Verkehrsteilnehmende könnten die Umwelt, die Natur oder die (Bau-)Kultur «die ihnen inhärenten Interessen nicht selbst geltend machen», heisst es in der Regierungsantwort.

Verbände und Vereine wie der HEV, ACS und TCS könnten hingegen bereits jetzt eine sogenannte egoistische Verbandsbeschwerde erheben, wenn jemand aus ihrer Gruppe betroffen ist. Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) sagte, es gebe nach seinem Eindruck «eher zu viele Beschwerdemöglichkeiten». Die Motion gehe daher «in die verkehrte Richtung».

Andreas Dürr (FDP) hingegen sagte, seine Fraktion wolle «gleich lange Spiesse», also entweder ein Verbandsbeschwerderecht für alle oder gar keines. Sprecher der Grünen schlugen vor, den Vorstoss in ein schwächeres Postulat umzuwandeln. Christine Frey hielt jedoch an der Motion fest. (sda/stz)

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