
Basler Kantonsangestellte haben am Freitag nach Auffahrt frei
Baseljetzt
In der Basler Verwaltung wird künftig am Freitag nach der Auffahrt nicht mehr gearbeitet. Dieser Freitag gelte neu als ganztägiger, arbeitsfreier Brückentag, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit.
Die Basler Regierung hat die Regelung der arbeitsfreien Frei- und Feiertage der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt mit Wirkung ab 1. Januar 2025 angepasst.
Zudem wird statt des bisher arbeitsfreien Halbtags vor dem 1. Mai neu ein arbeitsfreier Halbtag am 31. Juli eingeführt. Ab 2025 haben die Kantonsangestellten hingegen die drei Halbtage vor Karfreitag, Auffahrt und 1. Mai nicht mehr frei. Diese Änderungen finden gemäss Communiqué im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» statt. (sda/daf)
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