
Basler Polizei führt eine verlängerte Mahnfrist bei Lärmschutzverstössen ein
Baseljetzt
Die Kantonspolizei verlängert die behördliche Mahnfrist bei Verstössen gegen den Lärmschutz ab dem 1. Juli auf 30 Tage. So sollen Verstösse im Wiederholungsfall eher zu einer Busse führen, teilt sie mit.
Die Praxis habe gezeigt, dass die jetzige Frist in vielen Fällen viel zu kurz sei, teilte die Polizei am Montag mit. Dabei ist diese Massnahme vor allem auf Strassenmusik und Lärmklagen gemünzt.
Wenn die Polizei nach drei oder vier Wochen beispielsweise erneut wegen zu lauter WG-Partys in dieselbe Liegenschaft ausrücken muss, kann sie keinen Bezug auf den letzten Einsatz nehmen, da die Mahnfrist bereits verstrichen ist.
Sie kann dann nur erneut eine Verwarnung aussprechen, was für die betroffenen Nachbarn unbefriedigend ist, wie es im Communiqué heisst. Auch bei der Strassenmusik und -kunst hat die Polizei festgestellt, dass manche Personen die jetzige kurze Mahnfrist gezielt ausnutzen, um ihre Einnahmen zu optimieren.
Der «Mahnfrist-Trick» mancher Strassenmusiker
Gewisse Musikerinnen und Musiker wissen, dass die polizeilichen Kontrollen sehr aufwendig sind und daher die Wahrscheinlichkeit klein ist, nach nur zwei Wochen nochmals erwischt zu werden, wie ein Sprecher der Polizei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erläuterte.
Mit einer Verlängerung der Frist auf dreissig Tage steigen hingegen die Chancen, dass sie bei einer erneuten Übertretung der Polizei ins Netz gehen und dann eine Ordnungsbusse erhalten. Strassenmusik ist in Basel-Stadt erlaubt, jedoch gibt es unter anderem Regeln zu den Standorten und Zeiten der Darbietungen.
Seit der Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes im Jahr 2020 muss die Polizei bei gewissen Tatbeständen wie Ruhestörung eine behördliche Mahnung aussprechen, bevor sie eine Ordnungsbusse verhängen kann. (sda/jsa)
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Sonnenliebe
Eine gute Massnahme.