
Basler Regierung obsiegt im Rechtsstreit um Wohnschutzkommission
Baseljetzt
Die Basler Regierung hat im Rechtsstreit um die Zusammensetzung der Basler Wohnschutzkommission obsiegt. Das Basler Verwaltungsgericht hat einen Rekurs gegen eine Verfügung der Regierung abgewiesen.
Die Regierung hatte Vorstandsmitgliedern des MV den Einsitz in der paritätischen Wohnschutzkommission verwehrt mit der Begründung, diese könnten befangen agieren, wie der Verband am Montag mitteilte. Dieser hat gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht rekurriert – ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigte.
Die Regierung hatte die Befürchtung der Befangenheit damit begründet, dass MV-Vorstandsmitglieder gegen eine Verfügung der Wohnschutzkommission das Verbandsbeschwerderecht ausüben könnten. Damit würden sie als Kommissionsmitglieder gegen die Kommission vorgehen.
Der Mieterinnen- und Mieterverband will gemäss Communiqué den Gerichtsentscheid analysieren und über einen Weiterzug ans Bundesgericht nachdenken. Die Wohnschutzkommission hat gemäss dem revidierten Wohnraumfördergesetz über die Bewilligung von Sanierungs- oder Umbauvorhaben von Wohnbauten zu entscheiden. (sda/kae)
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