Bund will bei Strommangel Soziale Medien sperren können
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Verordnung
Schweiz

Bund will bei Strommangel Soziale Medien sperren können

21.02.2024 13:45 - update 21.02.2024 13:57

Baseljetzt

Bei einer Strommangellage prüft der Bund, bestimmte Webseiten sperren zu dürfen. Infolge der hohen Bandbreiten wären als erstes Social Media, sowie Musik- und Videodienste betroffen. In einem neuen Verordnungsentwurf will der Bundesrat die Möglichkeit, bei einer Strommangellage gewisse Webseiten zu sperren. Als erstes betroffen wären davon Soziale Medien sowie Musik- oder Videodienste.

Würde es zu einem Engpass bei der Stromversorgung kommen, will der Bundesrat die Übertragung grosser Datenmengen im Mobilfunknetz erschweren und dazu die Webseiten sperren dürfen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat er am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt

Ein solches Szenario gilt aktuell als unwahrscheinlich. Um im Notfall aber einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, brauche es auch branchenspezifische Massnahmen, teilte der Bundesrat mit. Mit der Telekommunikation habe eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet.

In einem ersten Schritt würden laut Vorschlag gewisse Webseiten gesperrt. Betroffen wären viel genutzte Plattformen für soziale Medien, Videos und Musik. Dies mit dem Ziel, den Datenverkehr zu reduzieren. Um welche Plattformen es sich handelt, konkretisiert der Bundesrat nicht. Die Festlegung der zu sperrenden Plattformen wird erst im Krisenfall festgelegt, wie es in einem Dokument zur Vernehmlassung heisst.

Stufenweise Abschaltung

Danach würden stufenweise Frequenzbänder abgeschaltet. In der ersten Phase die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder, in der zweiten die mittleren. Dies kann nach Angaben des Bundes zu erschwerter Datenübertragung und somit unter anderem zu fehlenden Datenverbindungen führen.

Als letzte Massnahme würden zehn Prozent der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet. Dies führe zu Einschränkungen in der Versorgungsqualität im Mobilfunk, hiess es. Der Basisbetrieb bleibe jedoch ermöglicht.

«Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen», schrieb der Bundesrat.

Zweite Branchenlösung

Die Vernehmlassung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk dauert bis zum 21. Mai.

Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. In einer Strommangellage sei die Kontingentierung der Grossverbraucher zwar eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern, hiess es vom Bundesrat. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen brauche es jedoch spezifische Lösungen.

Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.

Vorgesehene Massnahmen im öffentlichen Verkehr wären demnach eine generelle Ausdünnung des Verkehrs, das Streichen von Sonderzügen, kürzere Zugskompositionen und auf der Strasse der Ersatz von Elektrobussen mit Dieselbussen. Der Güterverkehr würde im schlimmsten Fall auf lebenswichtige Waren wie medizinische Güter, Versorgungsmaterial der Armee oder Lebensmittel eingeschränkt.

Es folgt auch noch ein Vorschlag für die Abwasserreinigungsanlagen. (sda/amu)

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