
Bundesrat setzt Hamas-Verbot in Kraft
Baseljetzt
Ab dem 15. Mai ist die palästinensische Terrororganisation Hamas in der Schweiz offiziell verboten. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft zu setzen.
Die Landesregierung beschloss an ihrer Sitzung am Mittwoch die Inkraftsetzung eines entsprechenden Gesetzes, wie sie mitteilte. Das Verbot gilt vorerst für fünf Jahre. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.
Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern. Zudem soll es dadurch leichter werden, Finanzflüsse zu überprüfen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.
Bis anhin sind in der Schweiz nur die Terrormiliz IS und das Terrornetzwerk Al-Quaida gesetzlich verboten. Beide Räte hatten sich nach den Massakern der Hamas in Südisrael am 7. Oktober 2023 mit rund 1200 Toten dafür ausgesprochen, auch die Hamas zu verbieten. Der Bundesrat schloss sich dieser Haltung an.
Das Verbot kann gegebenenfalls ausgeweitet werden
Nebst der radikalislamischen Hamas erfasst das Verbot laut Gesetzestext auch Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.
Der Bundesrat kann das Verbot dabei auf weitere der Hamas verwandte Organisationen ausweiten, wenn deren Führungspersonen, Zielsetzungen oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen oder die Organisationen terroristische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen.
Der Bundesrat muss dazu aber zunächst die sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte anhören. Bis jetzt sei noch kein entsprechender Entscheid gefallen, erklärte das Justizdepartement auf Anfrage von Keystone-SDA. Gegebenenfalls würde der Bundesrat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen und dies mitteilen.
Der Bundesrat will keine «Terrorlisten»
Das Parlament hatte das neue Bundesgesetz in der Wintersession verabschiedet. Damals sprachen sich beide Räte auch dafür aus, die libanesische Hisbollah zu verbieten. Die Umsetzung der entsprechenden Motion steht noch aus.
Der Bundesrat hatte zum Hamas-Verbot stets betont, dieses solle eine Ausnahme bleiben. Diese rechtfertige sich durch den beispiellosen Charakter der Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023. Ein Übergang zu einer Verbotskultur, bei der man eigentliche Listen terroristischer Organisationen erstelle, drohe aber die Rolle der Schweiz als Vermittlerin in bewaffneten Konflikten zu schwächen. Entsprechend stellte sich die Landesregierung gegen ein Hisbollah-Verbot.
Auch in den Ratsdebatten über das Hamas-Verbot waren Befürchtungen laut geworden, die Schweiz könnte unter Druck geraten, auch weitere Organisationen zu verbieten. (sda/jsa)
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