
Die beim ESAF-Debakel offengelegte Gesetzeslücke ist geschlossen
Baseljetzt
Eine Erhöhung der Ausgaben für das ESAF in Pratteln legte 2022 eine Lücke im Baselbieter Finanzhaushaltgesetz offen. Diese schloss der Landrat am Donnerstag, indem er die Schwellenwerte für künftige Erhöhungen genehmigte.
Erhöht das Parlament im Kanton Baselland eine Staatsausgabe, soll ab einem bestimmten Betrag das Referendum dagegen ergriffen werden können. Der Landrat hat am Donnerstag die dafür von der Regierung vorgeschlagenen Schwellenwerte genehmigt. Er nahm eine entsprechende Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes an.
Schwelle für einmalige und widerkehrende Ausgaben
Die Schwelle, damit eine fakultative Volksabstimmung möglich ist, liegt bei der Erhöhung einer einmaligen Ausgabe ab 1 Million Franken, wie es in der Landratsvorlage der Regierung heisst.
Bei wiederkehrenden Ausgaben beträgt sie 200’000 Franken. Dabei handelt es sich um dieselben Schwellenwerte, die für die erstmalige Bewilligung von Ausgaben gelten. Zudem kann der Landrat künftig auch tiefere Erhöhungsbeiträge dem fakultativen Referendum unterstellen. Dazu ist ein Vier-Fünftel-Mehr erforderlich.
Bei der zweiten Lesung stellte Ronja Jansen (SP) einen Änderungsantrag. Sie forderte, dass bei der Gesetzesrevision der Gesamtbeitrag statt nur die Erhöhung der Ausgabe berücksichtigt werden sollte. Das Parlament lehnte diesen Antrag mit 58 zu 18 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.
ESAF-Ausgabenerhöhung legte Gesetzeslücke offen
Die Festlegung der Schwellenwerte geht auf eine Motion der Finanzkommission zurück. Diese hatte die Regierung beauftragt, eine Lücke im Finanzhaushaltsgesetz zu schliessen. Bisher war nicht geregelt, ab wann eine Erhöhung einer Ausgabenbewilligung dem fakultativen Referendum untersteht.
Auslöser für die besagte Motion war eine Erhöhung Ausgabenbewilligung für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2022 in Pratteln, die vorletztes Jahr dem Parlament vorgelegt wurde. Zur Deckung des Restdefizits bewilligte der Landrat eine zusätzliche Ausgabe von maximal 500’000 Franken. Ein Rechtsgutachten hielt daraufhin fest, dass bezüglich Schwellenwerte zum fakultativen Referendum eine Gesetzeslücke besteht. (sda/lef)
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