
Diese drei Objekte gehören nicht mehr zum Inventar der schützenswerten Bauten
Jennifer Weber
Zu Beginn der Entwicklung des Klybeck-Areals (klybeckplus) waren neun Bauten im Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Drei davon sind nun aus diesem Inventar wieder entlassen worden.
Die Kantonale Denkmalpflege habe das Klybeck-Areal 2011 und 2016 inventarisiert und neun Bauten sowie Ensembles ins Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Basel-Stadt aufgenommen. 2021 seien die Schutzwürdigkeit der neun Objekte mittels denkmalpflegerischer Gutachten geprüft und für alle Bauten bestätigt worden, wie es am Montag in einer Mitteilung das Basler Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) heisst.

Zwei Gebäude unter Schutz gestellt
Zwei Gebäude – beide im Eigentum von Swiss Life – seien inzwischen unter Schutz gestellt worden: das Lagerhaus Bau 26 in zweiter Reihe Klybeckstrasse Richtung Rhein und das Verwaltungsgebäude Bau 141 an der Klybeckstrasse 141.
Für vier weitere Bauten (125, 430, 442-444, 610) sei der Abschluss von einvernehmlichen Schutzverträgen und damit die Aufnahme ins Denkmalverzeichnis vorgesehen. Die Verhandlungen mit den Eigentümerinnen laufen, wie das BVD weiter schreibt.
«Unterschutzstellung aufgrund Schadstoffbelastung nicht angemessen»
Bei den drei weiteren eingetragenen Objekten handle es sich um ehemalige Fabrikationsgebäude (Bau 90, Bau 322/328 und Bauten 370-373, 375, 379, 381). «Aufgrund ihrer Nutzung als Produktionsstätte und der damit zusammenhängenden nutzungsbedingten Schadstoffbelastung wurden vertiefte Abklärungen und Untersuchungen, teils inkl. Pilotsanierung, durchgeführt», schreibt das BVD. Für die Beurteilung der Schadstoffe im Hinblick auf eine eventuelle Unterschutzstellung habe die Kantonale Denkmalpflege Expertinnen und Experten seitens Kanton sowie Bundesexperten hinzugezogen.
Die Tiefe der Untersuchungen sei nicht bei allen Bauten identisch gewesen. «Ein grundsätzliches Problem der Analyse stellten die heute nicht mehr eruierbaren Informationen zu den in der Nutzungsgeschichte der Bauten verwendeten Chemikalien dar», heisst es in der Mitteilung. «Die Abklärungen haben ergeben, dass bei den Bauten 322/328, 370-373, 375, 379 und 381 auch bei umfassenden Sanierungsmassnahmen ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnte und die Bauten deshalb nicht weiter genutzt werden sollten.»
Beim Bau 90 sei «auf Basis des aktuellen Wissens eine künftige Nutzung mit beschränkter Verweildauer denkbar». Die notwendigen Schadstoffsanierungen würden zudem bei allen Bauten einen flächendeckenden Abtrag des Materials und die Abdichtung aller inneren Oberflächen bedingen. Diese Arbeiten würden das Erscheinungsbild der Gebäude stark beeinträchtigen.
«Nach reiflicher Abwägung sind die Kantonale Denkmalpflege und der Denkmalrat daher zum Schluss gekommen, dass eine Unterschutzstellung dieser Fabrikationsbauten aufgrund der Schadstoffbelastung nicht angemessen wäre.» Da der Gesundheitsschutz in diesem Fall höher zu gewichten sei als der Denkmalschutz, würden deshalb die Bauten 90, 322/328 und 370-373, 375, 379, 381 aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen. Der Heimatschutz sowie die Freiwillige Basler Denkmalpflege seien laut BVD bereits informiert worden.

Nächste Planungsschritte
Basierend auf der Entlassung aus dem Inventar können die Eigentümerinnen der Bauten nun die nächsten Planungsschritte in Angriff nehmen. Für die Bauten 322/328 sowie 370-373, 375, 379 und 381 (alle entlang der Mauerstrasse) prüfen die Eigentümerinnen den Rückbau, wie das BVD schreibt. Für den Bau 90 prüfe Swiss Life, ob ein Erhalt des Gebäudes und eine Umnutzung möglich sei. Der Bau könne aufgrund der Schadstoffe zwar nicht denkmalgerecht, aber möglicherweise in veränderter Form doch als prägender Teil des Stadtbilds erhalten werden. Das weitere Vorgehen bezüglich des Baus 90 und des Arealteils nördlich der Mauerstrasse werde im Zuge der laufenden Planung nun weiter ausgearbeitet.
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