
Du willst Zivildienst leisten? Dann wirst du es in Zukunft schwerer haben
Baseljetzt
Der Bundesrat will die Zulassung zum Zivildienst erschweren. Besonders dem Ausstieg aus der Armee legt er dazu Steine in den Weg. Ziel ist eine Senkung auf 4000 Zivildienstleistende pro Jahr.
Sechs Massnahmen sollen der Verfassungsvorgabe Nachachtung verschaffen, dass es keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst gibt. Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft ans eidgenössische Parlament verabschiedet. Grund für die Änderung des Zivildienstgesetzes ist die hohe Zahl der Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst. 2023 leisteten 6754 Wehrpflichtige Zivildienst, 2019 waren es 6088, wie der Bundesrat mitteilte.
Besonders die Anzahl der Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, Fachspezialisten und Kadern ist demnach problematisch. Am seit 2009 geltenden Tatbeweis ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts ändert sich nichts. Die Änderungen sollen aber Gesuchen entgegenwirken, die andere Gründe als Gewissenskonflikte haben.
Erschwerter Armee-Ausstieg
Die Vorlage verschärft die Anforderungen für Gesuchsteller, welche bereits einen beträchtlichen Teil des Militärdiensts absolviert haben. Sie müssen mindestens 150 Tage Zivildienst leisten. Dabei bleibt die Verhältnismässigkeit der Gesamtdauer von Militär- und Zivildienst gewahrt. Der Faktor 1,5 Zivildiensttage anstatt eines Militärtags soll auch für Offiziere und Unteroffiziere gelten.
Wer alle seine Ausbildungstage in der Armee abgeleistet hat, soll nicht mehr in den Zivildienst dürfen, lautet eine weitere Massnahme. Das verhindert, dass sich die Betroffenen der Schiesspflicht entziehen. Geschossen werden muss gemäss Bundesrat bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Ist jemand zum Zivildienst zugelassen, gilt gemäss der Vorlage eine jährliche Einsatzpflicht. Das ist eine Angleichung des Dienstleistungsrhythmus von Militär- und Zivildienst. Wenn ein Gesuch während der Rekrutenschule gestellt und bewilligt wurde, müssen die Zivildienstleister ihren langen Einsatz spätestens im Jahr nach der Zulassung leisten.
Rückgang um ein Drittel
Treten die Änderungen des Zivildienstgesetzes am 1. Januar 2026 in Kraft, geht der Bundesrat von einem Rückgang der Zulassungen auf 4000 Personen im Jahr aus. Längerfristig stehen damit weniger Personal und weniger Diensttage zugunsten der Gesellschaft zur Verfügung. Mit Blick auf die Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst besteht, sei das hinzunehmen, schrieb der Bundesrat.
Mittelfristig ist aus der Einschränkung auch mit verminderten Einnahmen des Bundes aus den Abgaben der Einsatzbetriebe zu rechnen. Demgegenüber steht der geringere Aufwand für die Ausbildung. Unter dem Strich sollte das die Ausgaben aus der Erwerbsersatzordnung und der Militärversicherung entlasten.
Bereits einmal gescheitert
Diese Massnahmen waren bereits Teil der Vorlage, welche der Nationalrat in der Schlussabstimmung der Sommersession 2020 knapp abgelehnt hatte. Später nahmen National- und Ständerat eine SVP-Motion an, welche zur Neuauflage führte.
Der Bundesrat erklärte am Mittwoch, die Antworten in der Vernehmlassung zu seiner neuen Vorlage seien im Wesentlichen dieselben wie jene bei der Erstauflage 2018. Insgesamt seien aber weniger Stellungnahmen eingegangen. Der Bundesrat sah deshalb keinen Anlass zur Änderung der Vernehmlassungsvorlage. (sda/daf)
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ErnstReber
Zem guete Gligg muess ich dä Saich nimme mitmache.