
Ein Jahr Mindestlohn: Fünf Unternehmen sanktioniert
Brendan Bühler
Sei dem 1. Juli 2022 hat Basel-Stadt einen Mindestlohn. Das Konzept scheint aufzugehen. Fünf Unternehmen wurden sanktioniert.
54 Prozent sagten 2021 Ja zum kantonalen Mindestlohn beziehungsweise dem Gegenvorschlag. Damit war Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton. 21 Franken beträgt er, genauer 21.45 Franken seit dem 1. Januar. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) hat am Freitag Bilanz gezogen.
Seit der Einführung werden Kontrollen vollzogen. Bislang gab es vier Lohnunterschreitungen. Ein weiteres der kontaktierten Unternehmen weigerte sich, Auskunft zu geben. Diese fünf Unternehmen werden sanktioniert. Diese Fälle wurden der Staatsanwaltschaft übergeben.
Seit Einführung des Mindestlohns wurde 244 Unternehmen angeschrieben. Bei deren 75 stellte sich heraus, dass es sich um Selbständige handelte. 20 Unternehmen, beziehungsweise 40 Lohnabrechnungen, wurden vertieft kontrolliert. 149 Verfahren sind noch offen.
Kontrollen im Tieflohnsegmet
Die Kontrollen haben sich auf Firmen im Tieflohnsegment konzentriert. Darunter fallen Kosmetik- und Nagelstudios, die Fitnessbranche und Textilreinigungs-Unternehmen. Regierungsrat Kaspar Sutter sagt gegenüber Baseljetzt: «Die Einführung des Mindestlohns ist gut angelaufen.»
Wie viele Personen von der Einführung profitieren, ist laut WSU nicht bekannt. Sutter: «Für die Menschen, die nun einen Lohn, der zum Leben reicht erhalten, hat es sich gelohnt, den Mindestlohn einzuführen.»
Der Mindestlohn greift überall dort, wo kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) besteht. Ausnahmen gibt es unter anderem für Angestellte mit Leistungseinschränkungen, Lernende und Praktika. (bub/sda)
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