
EU-Kommission: Musk darf «AfD-Parolen» weiter äussern
Baseljetzt
Laut der Europäischen Kommission würden die Posts zur freien Meinungsäusserung gelten und von den Grundrechten gestützt sein. Dennoch ermittelt die Kommission derzeit gegen Musks Plattform X.
Im Dezember hatten CDU-Europaabgeordnete die Kommission aufgefordert, die Sichtbarkeit von Musks Beiträgen auf X zu untersuchen. Musk schrieb zuvor an seine über 200 Millionen Follower: «Nur die AfD kann Deutschland retten.» Das sorgte für Aufsehen im Bundestagswahlkampf. Zudem berichteten zahlreiche Nutzer, Inhalte von Musk in ihren Feeds zu sehen, obwohl sie ihm nicht folgten oder aktiv mit seinen Beiträgen auseinandersetzten.
Verfahren gegen X läuft seit Ende 2023
Das warf die Frage auf, ob diese Praktiken gegen den sogenannten Digital Services Act (DSA) verstossen. Tiktok, Facebook, X, Google und viele andere müssen nach diesem EU-Gesetz schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte im Netz vorgehen – sonst drohen ihnen hohe Strafen.
«Wir sind uns bewusst, dass diese besondere Nutzung der Plattform Bedenken hervorgerufen hat», antworteten die zuständigen Kommissare Henna Virkkunen und Michael McGrath nun. Auch in Bezug auf die Einhaltung des DSA, hiess es weiter.
Schon seit Ende 2023 laufe deswegen ein Verfahren gegen X. Im Juli 2024 legte die Kommission der Plattform vorläufige Feststellungen zu möglichen DSA-Verstössen vor. «Seitdem hat X das Recht, die Akte einzusehen und Stellungnahmen abzugeben, die derzeit geprüft werden.» Die Kommission sei entschlossen, den Fall «zügig und rechtlich einwandfrei abzuschliessen». (sda/stz)
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pserratore
Auch so ein A****l*** 🤡
Sonnenliebe
👎👎