
Flexiblere Regeln für Drittstaatenpersonal in der Rheinschifffahrt
Baseljetzt
Ab 2026 gelten für die Rheinschifffahrt neue Bestimmungen: Der Bund, Basel-Stadt und die Branche schaffen mehr Flexibilität beim Einsatz von Drittstaatenpersonal.
Die Schifffahrtsbranche ist für den Standort Basel von grosser Bedeutung. Im Laufe des Jahres 2025 zeigte sich jedoch, dass die bisherigen Regelungen für den Einsatz von Personal aus Drittstaaten auf Flussschiffen zu starr waren. Bund, Kanton Basel-Stadt und Vertreterinnen und Vertreter der Branche haben deshalb ein angepasstes Verfahren erarbeitet, das ab dem 1. Januar 2026 gilt. Das heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des Basler Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt sowie dem Staatssekretariat für Migration SEM vom Mittwoch.
Mehr Flexibilität für Kurzeinsätze
Neu können ausländische Unternehmen ihre Mitarbeitenden im Rahmen der sogenannten «8-Tage-Regelung» bis zu acht Tage pro Kalenderjahr ohne Bewilligung einsetzen. Für längere Einsätze sei weiterhin eine Arbeitsbewilligung nötig – diese können aber neu Schweizer Arbeitgeber bereits ab dem ersten Einsatztag beantragen, wie der Mitteilung zu entnehmen ist. Damit bleibe der Betrieb der Schiffe im Einklang mit dem Schweizer Recht gewährleistet. Die Regelungen für EU- und EFTA-Staatsangehörige bleiben unverändert.
Die Schweiz verfolge beim Umgang mit transnationalen Tätigkeiten wie der Rheinschifffahrt einen eigenständigen Ansatz, der wirtschaftliche Interessen, Rechtssicherheit und den Schutz von Arbeitnehmenden verbindet. «Die Branche verpflichtet sich, Lohn- und Arbeitsbedingungen konsequent einzuhalten und ihre Mitglieder über die neuen Regeln zu informieren.»Die Schifffahrtsbranche ihrerseits verpflichtet sich, durch eigene Massnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Bestimmungen wie u.a. ausländerrechtliche Lohn- und Arbeitsbedingungen jederzeit eingehalten werden», heisst es in der Mitteilung.
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Thomy
Schein vernünftig zu sein