Überwinterung
Baselland

Fragwürdiges Palmenverbot fördert unkontrollierte Ausbreitung

22.04.2024 17:44
Nathalie Schaffner

Nathalie Schaffner

Wohin mit meiner Palme? Ab diesem Herbst dürfen Tessinerpalmen nicht mehr in Gärtnereien überwintern. Denn die beliebten Pflanzen sind problematisch. Noch problematischer ist allerdings das Verbot.

Bekommst du beim Anblick einer Palme Ferienfeeling? So geht es wohl vielen. Kein Wunder ist die chinesische Hanfpalme, auch als Tessinerpalme bekannt, so beliebt. Doch die Tessinerpalme ist problematisch. Sie gilt als invasiver Neophyt, also als nicht heimische Pflanze, die durch ihre schnelle Ausbreitung unsere Biodiversität auslöscht. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, den Verkauf dieser Palme ab September 2024 zu verbieten.

So weit so gut. Doch gemäss dem Bundesamt für Umwelt umfasst dieses Verbot auch die Überwinterung in Gärtnereien. So darf Heiner Senn, Geschäftsführer der Blumen Senn AG in Binningen, keine Tessinerpalmen mehr in seinem Gewächshaus überwintern. Dass durch den Wegfall dieses Geschäfts mehrere tausend Franken Einnahmen wegfallen, ist aber nicht sein Hauptproblem. «Wir pflegen diese Pflanzen bei der Überwinterung, das heisst, wir schneiden die Blüten weg und verhindern dadurch eine Verbreitung», so Senn.

Wenn die Palmen über Winter nicht mehr zu den Fachleuten gebracht werden, sei dies kontraproduktiv. Bei einem Verbot würden Kund:innen die Palmen in den Garten setzen, damit die Pflanzen den Winter überleben. «Geht dann das Abschneiden der Blüten vergessen, verbreiten sich die Palmen erst recht», sagt Heiner Senn. Der Gärtnermeister hat im Namen der Fachgruppe Zierpflanzengärtner und Produzenten von JardinSuisse beider Basel einen Antrag auf Sonderbewilligung eingereicht. Das Bundesamt für Umwelt hat diesen abgelehnt, eine Überwinterung sei nicht zulässig.

Es braucht den gesunden Menschenverstand

Der Entscheid des Bundes löst nicht nur in der Gärtnerbranche Unverständnis aus. Auch Gabriel Stebler vom Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie empfindet die Überwinterung in einer Gärtnerei als unproblematisch. «Es ist nicht zielführend, wenn die Kantone nicht miteinbezogen werden. Schliesslich müssen wir das Gesetz vollziehen», sagt Stebler. Die Kantone müssen im öffentlichen Interesse und in der Verhältnismässigkeit handeln: «Also auf Deutsch gesagt mit gesundem Menschenverstand.» Mit diesem gesunden Menschenverstand im Kopf möchte der Kanton in den kommenden Wochen prüfen, wie viel Spielraum er bei dieser Gesetzgebung hat.

Zu hohes Risiko für den Bund

Um die Ausbreitung einzudämmen, verabschiedet der Bund also ein Gesetz, das die Ausbreitung wohl eher fördert. Welche Gründe führten zu diesem Entscheid? Auf Anfrage von Baseljetzt erklärt Dorine Kouyoumdjian vom Bundesamt für Umwelt: «Die Risiken hängen grundsätzlich nicht vom kommerziellen Charakter einer Abgabe der Pflanzen ab. Wird eine Pflanze zwecks Überwinterung in einem Gewächshaus an eine Gärtnerei abgegeben und von dieser fachgerecht gepflegt, gehen damit nicht die gleichen Umweltrisiken wie beispielsweise mit einem Verkauf einher. Dieser speziellen Konstellation kann jedoch mangels Ausnahmeregelung nicht Rechnung getragen werden.»

Kouyoumdjian betont, dass die fachgerechte Pflege der Hanfpalmen ohnehin deren Besitzerinnen und Besitzern obliegt. «Sie müssen dafür sorgen, dass die Blütenstände rechtzeitig entfernt werden, um die Ausbreitung der Palmen in der Umwelt zu verhindern.»

Sollten die Kantone das Überwinterungsverbot tatsächlich durchsetzen, werden sich zudem einige Restaurants in der Region überlegen müssen, wohin sie im Winter mit ihren Tessinerpalmen ausweichen.

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Kommentare

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22.04.2024 16:31

akjo

Palmen gehören in Süden und haben nichts zu suchen bei uns. Es gibt genügend Bäume, Pflanzen die sehr gut zu unserem Klima passen.

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22.04.2024 17:18

PRodriguez

Wie lange das wohl noch so ist..?

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