
Geändertes Dekret zum Baselbieter Energiegesetz tritt in Kraft
Baseljetzt
Die Baselbieter Regierung hat ihr Dekret zum Energiegesetz gemäss Urteil des Kantonsgerichts abgeändert. Dieses tritt nun wie geplant am 1. Oktober ohne Photovoltaikpflicht für Neubauten in Kraft.
Dies teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Gegen das Dekret war Beschwerde erhoben worden, die das Kantonsgericht teilweise guthiess. Konkret hob das Gericht die in Paragraf 2a geregelte Photovoltaikpflicht für Neubauten auf. Der Regierungsrat habe seinen Beschluss aufgrund dieses Urteils angepasst. (sda/daf)
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Sonnenliebe
Sehr schade, Pflicht für Neubauten wäre besser!