
Gewerbeverband fordert tiefere Hürden für baustellengeplagte Geschäfte
Leonie Fricker
Das Basler Gewerbe leidet mancherorts unter Baustellen, die das Geschäft erschweren. Zwar verspricht der Kanton Entschädigungen – ausbezahlt wurde bisher aber noch kein Franken. Dem Gewerbeverband ist das ein Dorn im Auge.
Velohändler Thomas Ammann steht kurz vor dem Konkurs. Grund dafür ist die Baustelle vor seinem Geschäft an der Burgfelderstrasse. Die Kundschaft bleibt aus, die Einnahmen brechen ein. Ammann fordert nun eine Entschädigung vom Kanton, Baseljetzt berichtete.
Ammann ist kein Einzelfall. Aufgrund des Fernwärmeausbaus ist Basel derzeit von zahlreichen Baustellen betroffen. Beim Kanton mehren sich die Anfragen von Geschäftsinhaberinnen und -inhabern, die für ihre Umsatzeinbussen entschädigt werden möchten. Doch die Hürden dafür sind hoch: So muss eine Baustelle das betroffene Geschäft während mindestens zwölf Monaten ununterbrochen beeinträchtigen. Zusätzlich müssen Umsatzeinbussen von über 30 Prozent nachgewiesen werden und eindeutig auf die Baustelle zurückgeführt werden können. «Wenn wir den Inhabern aufzeigen, was die Hürden sind, reichen die wenigsten einen Antrag ein», erklärt Nicole Ryf, Sprecherin des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt. So kommt es, dass bislang vom Kanton noch nicht eine Entschädigung ausbezahlt wurde.
Gewerbeverband fordert tiefere Hürden
Dem Basler Gewerbeverband sind diese Bedingungen ein Dorn im Auge. Direktor Reto Baumgartner setzt sich deshalb für tiefere Hürden ein. So soll die Mindestdauer der Baustelle von zwölf auf sechs Monate gesenkt werden. Dies sei etwa an der Clarastrasse entscheidend, wo Bauarbeiten für Grossanlässe immer wieder unterbrochen würden. «Diesbezüglich gab es ein Zugeständnis vom Kanton», so Baumgartner.
Für LDP-Grossrat Alex Ebi gehen diese Anpassungen nicht weit genug. Bereits vor zwei Jahren forderte er Sofortzahlungen für betroffene Kleinbetriebe – ohne Erfolg. «Die Verwaltung muss endlich verstehen, was die Baustellen bei kleinen Unternehmen anrichten», so Ebi. Die aktuell geforderten Prozent an Umsatzrückgang seien nicht verhältnismässig, findet er. «Die Unternehmen sind dann längst nicht mehr in der Lage, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten.»
Der Gewerbeverband rät Antragstellern, einen Fall weiterzuziehen, wenn der Kanton die Gelder nicht spricht, «sodass es im Idealfall einen Bundesgerichtsentscheid gibt, der Tür und Tor für mehr Kulanz gegenüber den KMUs öffnet», so Baumgartner. Der Gewerbeverband betont, dass er Ladeninhaber und -inhaberinnen in solch einem Fall juristisch unterstützt.
Mitarbeit: Stefan Plattner
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spalen
klare kommunikation wäre schon mal ein schritt in die richtige richtung
Hampe56
So kann es keinesfalls weitergehen- Bundesgerichtsentscheid wäre sicher begrüssenswert