Bundesgericht lehnt Gesuch ab: Basler Hammer-Angreifer muss in Haft bleiben
Baseljetzt
Weil Wiederholungsgefahr besteht, wird der Täter der Hammer-Attacke nicht aus der Haft entlassen. Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Angreifer bestreitet, die Tat begangen zu haben.
Mit einem Hammer hatte der Gesuchsteller den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau im Juni 2022 auf dem Basler Centralbahnplatz schwer verletzt. Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt war in seinem Urteil im März zum Schluss gekommen, dass der Mann schuldlos eine versuchte vorsätzliche Tötung begangen habe und ordnete eine stationäre psychiatrische Therapie an.
Mit dem Urteil verlängerte das Strafgericht die Sicherheitshaft, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Das vom Inhaftierten gestellte Gesuch um Entlassung hatte die Basler Justiz abgelehnt, weil Wiederholungsgefahr besteht.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten, weil sie den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht. Insbesondere setzte sich der Mann nicht mit den Ausführungen zur Wiederholungsgefahr auseinander. Er bestreitet, der Täter zu sein. Vielmehr habe eine hinter ihm gehende Person die Tat begangen. (sda/jes)
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