Hammer-Mann wird auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen
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Berufungsprozess
Basel-Stadt

Hammer-Mann wird auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen

04.12.2024 14:14 - update 04.12.2024 14:41
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Beat M.* griff am Bahnhof SBB einen Top-Banker mit einem Hammer an. Dafür wurde er vom Basler Strafgericht verurteilt und ging danach in Berufung. Am Mittwoch bestätigte das Appellationsgericht den Schuldspruch.

«Ich sass zweieinhalb Jahre unschuldig in Haft», begann Beat M. seine Aussage am Mittwochmorgen vor dem Basler Appellationsgericht. Der 41-Jährige wurde im März 2023 vom Basler Strafgericht erstinstanzlich verurteilt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Wegen einer paranoiden Schizophrenie wurde er aber als schuldunfähig taxiert, weshalb eine stationäre psychiatrische Behandlung verfügt wurde. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein und forderte einen Freispruch.

Der Prozess vor dem Appellationsgericht brachte kaum neue Erkenntnisse. Wie schon in der ersten Instanz beteuerte der Beschuldigte seine Unschuld. Dass er sich am Tag der Hammer-Attacke im Juni 2022 am Bahnhof SBB aufhielt, sei reiner Zufall gewesen, erklärte er.

Die Zeugen, die ihn damals als Täter identifiziert hatten, hätten sich geirrt, so Beat M. weiter. Ihre Aussagen seien davon beeinflusst gewesen, dass er von der Polizei festgenommen und abgeführt worden war. Mit dem Angriff selbst habe er nichts zu tun. Zum Tatzeitpunkt sei er von hinten gestossen worden und gestürzt. Dabei sei er auf die Tatwaffe gefallen, was seine DNA-Spuren auf dem Hammer erkläre.

Diese Schilderung des Tathergangs nahm im das Dreiergericht am Mittwoch nicht ab. Es sei gar «physikalisch unmöglich», dass ein unbekannter Täter zunächst Beat M. gestossen, anschliessend auf das Opfer eingeschlagen habe und Beat M. dennoch auf der Tatwaffe landete.

Beat M. sieht sich als «kerngesund»

Sowohl Beat M. als auch sein Verteidiger wiesen die Diagnose einer psychischen Erkrankung am Mittwoch entschieden zurück. Bereits im ersten Prozess am Strafgericht hatte ein Gutachten ihm paranoide Schizophrenie attestiert. Doch der Beschuldigte widersprach dieser Einschätzung vehement: «Ich bin kerngesund», betonte er vor Gericht.

Während seiner stationären Massnahme in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) werde er unter Zwang mit Neuroleptika behandelt. «Solche Medikamente nehme ich nicht – nie im Leben», erklärte er. Auch die Behandlung durch einen Psychiater lehne er ab, wie er auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten deutlich machte.

Mehrmals übte Beat M. am Mittwoch scharfe Kritik an den Mitarbeitenden der UPK, denen er vorwarf, ihm eine falsche Diagnose anzuhängen. Das psychiatrische Gutachten sei demnach «falsch». Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, warum jemand ein falsches Gutachten erstellen sollte, blieb Beat M. eine plausible Antwort schuldig.

Auch die Feststellung des Gerichts, dass das Fehlen der Krankheitseinsicht ein typisches Merkmal der diagnostizierten Erkrankung sei, liess ihn unbeeindruckt. Er wertete diese Einschätzung viel mehr als weiteren Vorwand, ihn zwangsweise zu behandeln. Sein Verteidiger zog zudem die Verwertbarkeit der Zeugenaussagen und des psychiatrischen Gutachtens in Zweifel und plädierte am Mittwoch auf einen vollständigen Freispruch.

«Verwechslung des Täters ist unmöglich»

Der Staatsanwalt forderte, die Berufung abzuweisen. Es gebe keine Indizien, die die Schilderung des Tathergangs aus Sicht des Angeklagten stützten. Weil sich der Vorfall an einem Sonntag zugetragen hat, sei der Bahnhof SBB relativ leer gewesen. «Eine Verwechslung der Täterschaft ist somit unmöglich.» Sowohl die Beweise als auch das Gutachten seien eindeutig verwertbar. Zudem habe sich die diagnostizierte Erkrankung während Beat M.s Aufenthalt in der UPK bestätigt.

Das Appellationsgericht schloss sich dieser Sichtweise an. Die Zeugenaussagen und Indizien seien glaubhaft, erklärte der Gerichtspräsident. «Ihre Version des Tatablaufs ist für uns nicht nachvollziehbar.» Für Augenzeugen sei der Beschuldigte aufgrund seiner auffälligen Frisur und Kleidung leicht identifizierbar gewesen. Zudem hätte die Auswertung seines Mobiltelefons ergeben, dass Beat M. im Internet Recherchen anstellte, die im Zusammenhang mit dem Opfer stehen. Auch an der Diagnose aus dem psychiatrischen Gutachten sei nichts auszusetzen. Das Appellationsgericht hat in zweiter Instanz den Schuldspruch der versuchten vorsätzlichen Tötung bestätigt.

*Name der Redaktion bekannt

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Kommentare

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05.12.2024 06:30

spalen

der ausdruck „hammer-mann“ ist schon eher eine simple und journalistisch unprofessionelle art der sprache. ich hoffe, ihr traut eurer leserschaft mehr zu.

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