
Hammer-Mann geht nach Angriff auf Bank-Chef in Berufung
David Frische
Er griff einen hohen französischen Banker vor dem Bahnhof SBB mit einem Hammer an, wurde verurteilt und für schuldunfähig befunden – doch Beat M.* ficht das Urteil an. Am Mittwoch kommt es am Appellationsgericht zum Berufungsprozess.
Ein Sonntagabend im Juni 2022. Der Chef der französischen Zentralbank, François Villeroy de Galhau, ist auf dem Weg zum Bahnhof Basel SBB, wo er den Zug nach Paris nehmen will. Soeben endete das Jahrestreffen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Deren Verwaltungsrat präsidiert Villeroy de Galhau zu diesem Zeitpunkt. Als der Spitzenbanker gegen 18:30 Uhr den Centralbahnplatz überquert, nähert sich ihm ein Mann und schlägt ihm von hinten auf den Kopf. Der Banker geht zu Boden, der Angreifer schlägt mit dem Hammer weiter auf ihn ein. Passanten greifen ein und können ihn überwältigen. Die Polizei nimmt Beat M. fest. Villeroy de Galhau wird auf die Notfallstation gebracht und überlebt.
Für schuldunfähig erklärt
Im März 2023 wird Beat M. am Basler Strafgericht der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf versuchte vorsätzliche Tötung. Am Prozess wird auch ein psychiatrisches Gutachten beigezogen. Es attestiert dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie. Das Strafgericht verurteilt den damals 39-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, erklärt ihn jedoch für schuldunfähig. Statt einer Gefängnisstrafe ordnet es eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Beat M. kommt in die Universitäten Psychiatrischen Kliniken (UPK), wo er sich seither befindet.
Beat M. sieht sich als Opfer einer Verwechslung
Beat M. bestreitet, dass er die Tat begangen hat. Ein anderer Täter habe Villeroy de Galhau angegriffen, und er sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, erklärt er vor Gericht. Er sei am besagten Abend im Juni 2022 auf dem Centralbahnplatz zwischen dem Opfer und dem Täter gelaufen. Der eigentliche Täter habe ihn von hinten gestossen, worauf er zu Boden gefallen sei, wo er den Hammer in die Hand genommen habe. Da richteten sich alle Augen auf ihn und er wurde so Opfer einer Verwechslung, wie er weiter aussagt.
Dies würden auch mehrere Zeugen bestätigen, die allerdings vor Gericht nicht vorgeladen worden seien, so Beat M. Seine Fingerabdrücke seien im «Turbulenzgeschehen» auf den Hammer gekommen. Mehrere vernommene Zeugen sagten jedoch aus, dass Beat M. mit dem Hammer auf Villeroy de Galhaus Kopf eingeschlagen habe. Der Verurteilte sieht sich als Opfer eines unfairen Verfahrens. Er leide auch nicht an einer paranoiden Schizophrenie, beteuern er und sein Verteidiger.
Verurteilter wehrt sich, wo er kann
Beat M. ficht seit seiner Verhaftung immer wieder Behördenschritte bis vors Bundesgericht an. Er stellte den Antrag auf Haftentlassung, das Bundesgericht wies diesen Anfang September ab, da Wiederholungsgefahr bestehe.
Er forderte unter anderem auch, dass ihm in der UPK keine Medikamente zwangsverabreicht werden dürfen, wie die «bz Basel» diesen September berichtete. Das Bundesgericht stützt sich aber auf die Begründung der Psychiatrie, dass die Verabreichung des Neuroleptikums «geeignet, erforderlich wie zumutbar» sei, um die «derzeit bestehende Eigengefährdung zu mindern». Denn Beat M. verweigere ansonsten die Nahrungsaufnahme, weswegen eine schwerwiegende gesundheitliche Gefährdung angenommen werden müsse.
Gegen das Urteil des Basler Strafgerichts hat der verurteilte Beat M. ebenfalls Berufung angemeldet. Am Mittwoch kommt es nun zum Prozess vor zweiter Instanz, dem Basler Appellationsgericht.
Baseljetzt wird am Mittwoch vor Ort über die Verhandlung berichten.
*Name der Redaktion bekannt
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare